Mögliche Auslieferung an USA:Roman Polanski trifft juristische Vorsorge

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Roman Polanski trifft juristische Vorsorge. (Foto: dpa)
  • Der Regisseur Roman Polanski möchte einen Film in Polen drehen. Er fürchtet seine Auslieferung von dort in die USA - und trifft juristische Vorsorge.
  • Grund für seine Befürchtung ist der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Mädchens, der 1977 in den USA gegen Polanski erhoben wurde.
  • Die US-Behörden haben einen Auslieferungsantrag gestellt, den Polanskis Anwalt wegen eines angeblichen Formfehlers zurückweist. Polen deutet an, nicht ausliefern zu wollen.

Von Jürgen Schmieder, Los Angeles

Roman Polanski würde gerne einen Film drehen. Das ist nicht ungewöhnlich für einen Regisseur - zumal für einen, dessen Werke wie "Rosemary's Baby", "Tess" oder "The Pianist" mit insgesamt acht Oscars ausgezeichnet wurden. Der 81-Jährige würde gerne die Geschichte des französischen Offiziers Alfred Dreyfus verfilmen, der 1898 ungerechtfertigt wegen Landesverrats verurteilt worden wurde und dessen Fall eine heftige Debatte um Antisemitismus auslöste. Nur: Um das Projekt zu verwirklichen, will Polanski in sein Heimatland Polen reisen - und von dort aus keinesfalls in die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden.

Darum geht es in dem 133 Seiten starken Antrag, den der Promianwalt Alan Dershowitz - zu seinen Klienten gehörten O.J. Simpson, Claus von Bülow und Julian Assange - am Dienstag beim Obersten Bezirksgericht von Los Angeles eingereicht hat. Demnach soll das noch immer offene Verfahren gegen Polanski wegen eines Jahrzehnte alten Sexualdelikts eingestellt werden. "Er hat die Verantwortung für sein Handeln übernommen und seine Strafe abgesessen", sagt Dershowitz.

Polanski wird vorgeworfen, 1977 ein damals 13 Jahre altes Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Nach 42 Tagen in Untersuchungshaft und psychiatrischer Beobachtung setzte er sich nach Frankreich ab und gilt seitdem in den USA als flüchtig. 2010 lehnte die Schweiz, wo er aufgrund eines internationalen Haftbefehls gut ein Jahr lang unter Hausarrest gestanden hatte, ein Auslieferungsgesuch aus Washington ab. Diesen Oktober, als sich Polanski in Polen aufhielt, stellten die US-Behörden erneut einen Auslieferungsantrag. Dershowitz wirft der Staatsanwaltschaft nun unter anderem vor, dabei Formfehler begangen zu haben.

Das Gericht in Los Angeles wollte sich auf SZ-Anfrage aufgrund des laufenden Verfahrens nicht äußern. Es heißt jedoch, dass dem Antrag von Polanski nur geringe Erfolgschancen eingeräumt werden. Zum einen sei der Fall noch immer politisch aufgeladen, zum anderen sei das Timing von Dershowitz aufgrund der aktuellen Missbrauchsvorwürfe gegen Bill Cosby ( gegen den übrigens keine Anklage erhoben wird, wie das Bezirksgericht mitteilte) äußerst schlecht.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Polanski seinen geplanten Film mit dem Arbeitstitel "D" nicht in Polen wird drehen dürfen. Aus dem polnischen Außenministerium hieß es bereits im Oktober, dass es keinen Anlass gebe, den Filmemacher auch bei einem korrekten Antrag durch die USA festzunehmen und auszuliefern. Das ihm vorgeworfene Delikt sei in Polen verjährt.

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