Mecklenburg-Vorpommern:Manipulierte Gewinnspiele - Radiomoderator muss ins Gefängnis

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Er verriet die Lösungen vorab an Bekannte und zweigte große Teile des Preisgeldes ab. Doch das allein erklärt nicht, warum der Mann aus Mecklenburg-Vorpommern zu fünf Jahren ohne Bewährung verurteilt wurde.

Es kommt einiges zusammen bei dem ehemaligen Radiomoderator, den das Landgericht Rostock an diesem Mittwoch zu fünf Jahren Haft verurteilt hat. Damit entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte viereinhalb Jahre Haft gefordert.

Der 42-Jährige wurde erstens wegen der Manipulation von Radio-Gewinnspielen bestraft. Der Vorwurf: Er soll in den Jahren 2008 bis 2010 zusammen mit einem Komplizen die Lösungen der Rateaufgaben vorab an Bekannte verraten haben. Anschließend soll er, wie die Ostsee-Zeitung berichtet, anstatt wie vom Sender gefordert zufällig ausgewählte Telefonnummern zu wählen, gezielt jene Bekannte angerufen haben, die dann prompt am Telefon das genau richtige Codewort sagten und Geld gewannen. Behalten durften die Bekannten jedoch nur einen kleinen Teil davon. Das meiste teilten sich der Moderator und sein 37-jährige Mitangeklagter. Mit ihren Tricks sollen sie gemeinsam 75 000 Euro erbeutet haben.

Der Moderator stand zweitens wegen betrügerischen Bankrotts vor Gericht. Weil er über 520 000 Euro verschuldet war, meldete er Privatinsolvenz an. Gleichzeitig ließ er sich jedoch zu einem geringen Gehalt von seiner jeweiligen festen Freundin anstellen. Als Strohfrau kassierte sie offiziell die hohen Honorare des Radiosenders, auf die die Gläubiger nicht zugreifen konnten.

In das Strafmaß floss drittens auch eine Verurteilung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft wegen Kindesmissbrauchs aus dem Jahr 2012 ein. Der Moderator hatte über mehrere Jahre Sex mit einem anfangs zwölf Jahre alten Mädchen. Der Mann hatte das Mädchen bei einem Besuch im Radio-Studio kennengelernt. Von dieser Strafe verbüßte er zwei Jahre und vier Monate bereits.

Den Komplizen des Moderators verurteilte das Gericht zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung. Die fingierten Gewinnspiel-Gewinner wie auch zwei ehemalige Freundinnen waren bereits wegen Beihilfe zu geringen Bewährungsstrafen verurteilt worden.

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