Duisburg:Staatsanwaltschaft stimmt Einstellung von Loveparade-Prozess zu

Bei dem Loveparade-Unglück im Sommer 2010 in Duisburg wurden am einzigen Ein- und Ausgang der Technoparade in einem Gedränge 21 junge Menschen erdrückt. (Foto: Martin Gerten/dpa)
  • Die Staatsanwaltschaft Duisburg sieht kein öffentliches Interesse an der Fortführung des Prozesses.
  • Zuvor hatte das Landgericht eine Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen.
  • Dem auf unbestimmte Zeit unterbrochenen Prozess drohte unter anderem durch die Corona-Krise die Verjährung.

Die Duisburger Staatsanwaltschaft hat der Einstellung des Loveparade-Prozesses zugestimmt. Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände sei dies nunmehr vertretbar, obwohl sich der Tatverdacht gegen die Angeklagten nach vorläufiger Bewertung bestätigt habe, teilte die Behörde am Freitag mit. Die Staatsanwaltschaft schätzt die mögliche Schuld der drei Angeklagten als nur noch gering ein und sieht kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.

Das Landgericht hatte zuvor die Einstellung vorgeschlagen. Grund dafür war eine drohende Verjährung wegen der Corona-Krise. Es sei nicht absehbar, wann und wie das derzeit unterbrochene Verfahren fortgesetzt werden könne, hieß es von dem Gericht. Der Prozess war schon Mitte März unterbrochen worden, weil eine Richterin vorsorglich unter Quarantäne gestellt worden war.

Duisburg
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Grund ist die Coronavirus-Pandemie. Bis zum 20. April sollen die Verfahrensbeteiligten dazu Stellung nehmen.

Es läuft noch eine Stellungsnahmefrist für alle Prozessbeteiligten bis kommenden Montag. Danach werde das Gericht über das weitere Vorgehen entscheiden, sagte ein Sprecher. Es seien auch noch nicht alle Stellungnahmen eingegangen. Sollte das Verfahren eingestellt werden, würde es ohne einen Schuldspruch beendet, erklärte die Staatsanwaltschaft in ihrer Erklärung.

Bei der Loveparade im Juli 2010 starben in Duisburg 21 Menschen im Gedränge. Der Prozess gegen anfänglich vier Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent und sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung begann im Dezember 2017. Nun könnte das Verfahren nach über 180 Verhandlungstagen eingestellt werden.

© SZ/dpa/hij/vwu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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