Leihmütter:Befruchtungsflatrate und Ratenzahlung

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Leihmütter in Indien

Eine schwangere Inderin liegt in einer Fruchtbarkeitsklinik, der Lohn für die Leihmutterschaft fließt in die Ausbildung ihres Sohnes.

(Foto: Doreen Fiedler/dpa)

Der Fall des zurückgelassenen behinderten Babys Gammy hat weltweit neue Debatten um das Geschäft mit der Leihmutterschaft entfacht. Gesetzlich wird diese von Land zu Land anders geregelt, mancherorts bringt sie Millionengewinne. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Anna Günther

Ein blondes Baby in den Armen einer Thailänderin, die den Jungen ausgetragen und geboren hat. Seine Gene aber stammen von australischen Eltern. Der Fall des kleinen Gammy lässt die Diskussionen über Leihmutterschaft derzeit wieder hochkochen. Das Thema wird von Land zu Land unterschiedlich geregelt, das Austragen von fremden Embryonen ist ein Milliardengeschäft. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Wie ist die rechtliche Situation in Deutschland?

"Leihmutterschaftsverträge", in denen sich eine Frau bereit erklärt, sich einer künstlichen oder natürlichen Befruchtung zu unterziehen oder einen nicht von ihr stammenden Embryo auf sich übertragen zu lassen, sind in Deutschland sittenwidrig und damit verboten. Die Mutterschaft der Frau, die das Kind geboren hat, kann weder angefochten, noch kann über diese Mutterschaft durch Vertrag disponiert werden. Ärztliche Handlungen mit Leihmüttern gelten laut Embryonenschutzgesetz als Straftaten und werden mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet. Die Vermittlung von Leihmüttern ist verboten.

Was passiert, wenn ein Paar mit einem Kind von einer Leihmutter nach Deutschland einreisen will?

Ein deutsches Paar kämpfte zwei Jahre lang darum, seine von einer Leihmutter in Indien geborenen Zwillinge nach Deutschland zu bringen. Mutter eines Kindes ist nach deutschem Recht die Frau, die es geboren hat, also die Leihmutter, eine Ausreise des Kindes mit den Auftraggebern ist somit nicht möglich. Schließlich gaben die Behörden in diesem Fall aus humanitären Gründen nach, das Ehepaar konnte die Kinder in Deutschland adoptieren. Eine ausländische Geburtsurkunde, in denen die "Wunschmutter" als rechtliche Mutter eingetragen ist, wird in Deutschland nicht übernommen. Das Kind einer Leihmutter hat somit keinen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit und einen deutschen Reisepass. Der "Wunschvater" könnte unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Vaterschaftsanerkennung seine rechtliche Vaterschaft herstellen. Damit bekäme das Baby die Staatsangehörigkeit des Vaters. Aber das Kind einer verheirateten Leihmutter ist nach deutschem Recht das Kind von ihr und ihrem Ehemann.

Wo ist Leihmutterschaft in Europa erlaubt?

Es gibt unterschiedliche Regelungen: Grundsätzlich verboten ist Leihmutterschaft in Deutschland, Bulgarien, Frankreich, Italien, Malta, Portugal und Spanien. Keine gesetzliche Regelung und so auch kein Verbot gibt es in der Tschechischen Republik, Estland, Österreich, Polen, Litauen, Luxemburg, Rumänien, Slowenien, der Slowakei und Zypern. In anderen EU-Ländern ist zwar kommerzielle Leihmutterschaft verboten, altruistisches Austragen von Embryonen für Freunde oder die Familie ist in Belgien, Dänemark, Griechenland, Ungarn, Irland, Lettland, den Niederlanden und Großbritannien aber erlaubt.

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