Landgericht Saarbrücken:Nach Todesschuss: 18-Jähriger wegen Totschlags verurteilt

Die Außenaufnahme zeigt das Landgericht Saarbrücken. (Foto: Oliver Dietze/dpa)

Ein 18-Jähriger hat einen 17-Jährigen mit einer Schrotflinte erschossen. Nun hat die Jugendkammer des Landgerichts Saarbrücken ein Urteil gesprochen.

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Saarbrücken (dpa/lrs) - Vor fast sechs Monaten hat ein 18-Jähriger einen befreundeten Jugendlichen im saarländischen Schiffweiler mit einer Schrotflinte erschossen. Am Dienstag verurteilte die Jugendkammer des Landgerichts Saarbrücken den jungen Mann wegen Totschlags zu acht Jahre Haft, wie der Sprecher des Gerichts mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zuvor hatte der Saarländische Rundfunk (SR) darüber berichtet.

Das Opfer - ein 17-Jähriger - und ein Zeuge hatten sich laut Anklage am Tattag Mitte Mai in der Wohnung des 18-Jährigen getroffen. Am Abend holte der 18-Jährige eine ungeladene Schrotflinte, mit der er und der 17-Jährige herumspielten. Später lud der 18-Jährige die Flinte mit einer Schrotpatrone und richtete sie auf den 17-Jährigen.

Dieser soll dann den Lauf des Gewehrs in den Mund genommen und den 18-Jährigen aufgefordert haben, abzudrücken. Laut Staatsanwaltschaft sei dabei erkennbar gewesen, dass kein „ernsthaftes Tötungsverlangen dahinterstand“. Der 18-Jährige feuerte daraufhin ab und der 17-Jährige starb an der Schussverletzung.

© dpa-infocom, dpa:231114-99-944052/2

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