Landgericht Paderborn:Angeklagte im Höxter-Prozess müssen 13 und elf Jahre in Haft

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  • Das Landgericht Paderborn sieht es als erwiesen an, dass die Angeklagten mehrere Frauen in ihr Haus in Höxter gelockt und dort misshandelt hatten; zwei der Frauen starben.
  • Angelika Wagener muss 13 Jahre in Haft, Wilfried Wagener elf Jahre. Er soll in einer Psychiatrie untergebracht werden.
  • Damit folgte das Landgericht Paderborn nicht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern.

Nach zwei Jahren und mehr als 60 Verhandlungstagen ist im Prozess um die Geschehnisse im "Horrorhaus von Höxter" ein Urteil gefallen: Angelika Wagener muss für 13 Jahre ins Gefängnis. Ihr früherer Ehemann Wilfried Wagener wurde zu elf Jahren verurteilt. Er soll in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht werden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Paar mehrere Frauen in ihr Haus im nordrhein-westfälischen Höxter gelockt und schwer misshandelt hat. Zwei der Frauen starben.

Mit seinem Urteil folgt das Landgericht Paderborn nicht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern. Die Staatsanwaltschaft hatte Angelika als auch Wilfried Wagener wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt und für beide lebenslange Haft sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidiger von Angelika Wagener hatten für ihre Mandantin auf Freispruch, höchstens aber auf eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren plädiert.

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Im Prozess war es vor allem um die Frage gegangen, wer die treibende Kraft hinter den Taten war. Das Paar beschuldigte sich im Verlauf der Verhandlungen gegenseitig, inhaltlich widersprachen sich beide Angeklagte in fast jedem Punkt. Angelika Wagener hatte vor Gericht gestanden, an den Misshandlungen beteiligt gewesen zu sein. Sie sei von Wilfried Wagener auch selbst geschlagen und gedemütigt worden. Er bestreitet dies und sagte im Prozess, seine Exfrau habe ihn dominiert.

Die Anwälte hatten sich in seinem Fall für eine Freiheitstrafe von siebeneinhalb Jahren ausgesprochen und ebenfalls die Einweisung in eine psychiatrische Klinik befürwortet. Eine forensische Psychiaterin hatte den Angeklagten für vermindert schuldfähig erklärt. Er habe nicht beantworten können, was eine Misshandlung überhaupt sei, es liege in seinem Fall eine "verminderte Steuerungsfähigkeit" vor. Das Gutachten hat sich nun auf die Bemessung der Dauer seiner Haftstrafe mildernd ausgewirkt. Ob Wilfried Wagener die Psychiatrie jemals wieder verlassen wird, ist unklar. Sollte sich vor Ende der ihm auferlegten Haftstrafe von elf Jahren ein Therapie-Erfolg einstellen, müsste er den Rest der Zeit in einem Gefängnis verbringen.

Die Richter legten in ihrer Urteilsbegründung dar, dass sie der Angeklagten strafmildernd zugute hielten, umfassend an der Aufklärung der Taten mitgewirkt zu haben. Insbesondere im Fall der verstorbenen Anika W. Von ihrer Leiche fehlt bis heute jede Spur, weil die Wageners den leblosen Körper offenbar zerteilt, verbrannt und die Asche anschließend verstreut hatten.

Am letzten Prozesstag wandte Angelika Wagener sich an die Opfer: "Ich möchte mich in aller Form bei allen Frauen entschuldigen, denen ich Leid angetan habe." Wilfried Wagener sagte: "Ich wusste nicht, was richtig oder falsch ist. Deswegen wäre eine Therapie gar nicht so schlecht."

Unmittelbar nach Bekanntgabe des Urteils äußerte sich auch die Mutter der verstorbenen Anika W. Sie sei froh, dass nun alles zu einem Ende gekommen sei. Unabhängig davon, ob die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Berufung einlegen werde oder nicht.

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