Kriminalität:Täter von Arnschwang galt als gemeingefährlich

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Polizisten auf dem Gelände der Asylunterkunft bei Arnschwang in Bayern: Bei einem dramatischen Zwischenfall in der Unterkunft hatte zwei Tote gegeben. (Foto: Armin Weigel)

Regensburg (dpa) - Der Mann, der in der Flüchtlingsunterkunft in Arnschwang ein Kind erstochen hat, galt als gemeingefährlich. Aber die Regierung der Oberpfalz kannte das entsprechende Urteil des Verwaltungsgerichts München aus dem Jahr 2014 nicht, als der Mann in Arnschwang aufgenommen wurde.

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Regensburg (dpa) - Der Mann, der in der Flüchtlingsunterkunft in Arnschwang ein Kind erstochen hat, galt als gemeingefährlich. Aber die Regierung der Oberpfalz kannte das entsprechende Urteil des Verwaltungsgerichts München aus dem Jahr 2014 nicht, als der Mann in Arnschwang aufgenommen wurde.

„Das Urteil haben wir erst in dieser Woche auf unsere Anforderung hin erhalten“, teilte die Regierung am Donnerstagabend in Regensburg mit.

Nach der Bluttat vom Pfingstwochenende gab es scharfe Kritik an den Behörden, weil der Täter trotz seiner Vorgeschichte in einer Unterkunft mit Familien lebte. Urteile werden nach Gerichtsangaben üblicherweise lediglich den Verfahrensbeteiligten zugesandt.

Mit dem Verwaltungsgerichtsurteil war die Asylklage des Mannes abgewiesen worden. In einem weiteren Urteil aus dem Jahr 2012 hieß es zudem, der Mann verfüge über eine „hohe kriminelle Energie, Rücksichtslosigkeit und Gleichgültigkeit gegenüber möglichen Opfern“. Zuvor hatten die „Bild“-Zeitung und die „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet.

Der 41-Jährige hatte am Samstag einen Fünfjährigen erstochen und dessen Mutter schwer verletzt. Motiv soll gewesen sein, dass er sich vom Lärm spielender Kinder belästigt fühlte. Die Polizei erschoss den Mann.

Der Regierung der Oberpfalz war nach eigenen lediglich dies bekannt: dass es sich um einen wegen besonders schwerer Brandstiftung verurteilten Straftäter mit elektronischer Fußfessel handelte, dass er seine Haftstrafe verbüßt hatte und vom islamischen Glauben zum Christentum konvertiert war. Zudem habe der Afghane auf eine Bitte der Münchner Kripo hin in Nordbayern untergebracht werden sollen, weil ein Kontaktverbot zu seiner Ex-Frau vorlag.

Die Unterkunft in Arnschwang sei ausgewählt worden, weil dort nicht überwiegend Muslime lebten. Es habe mit dem Mann keine ungewöhnlichen Probleme gegeben, auch nicht mit der benachbarten Familie - lediglich gegenseitige Beschwerden wegen Ruhestörung. „Es war kein feindseliges Verhältnis zwischen den benachbarten Parteien ersichtlich.“ Der 41-Jährige habe mit den Kindern am Computer gespielt und ihnen Süßigkeiten geschenkt.

Das Verwaltungsgericht war nach Angaben eines Sprechers zur Überzeugung gekommen, dass sich der Afghane nicht nur formell und „aus asyltaktischen Gründen“ dem christlichen Glauben zugewandt habe. Aufgrund des Religionswechsels hätte ihm in Afghanistan Verfolgung gedroht. Das Verwaltungsgericht ordnete ein Abschiebeverbot an. Wegen der bereits früher begangenen, schwerwiegenden Straftat habe ihm jedoch kein Flüchtlingsschutz zuerkannt werden dürfen.

Der Regierung der Oberpfalz zufolge hatte ihm die Ausländerbehörde eine befristete Duldung erteilt. Nach Rechtslage sei der Mann verpflichtet gewesen, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen.

Im Herbst 2009 war der 41-Jährige wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Einige Monate zuvor hatte er eine Wohnung in München in Brand gesteckt, um - wie aus Behördenkreisen verlautete - die Tat seinem Cousin in die Schuhe zu schieben, der mit seiner Schwägerin fremdgegangen sein soll. Im Juni 2009 tötete der Bruder des 41-Jährigen seine Frau wegen des Seitensprunges mit dem Cousin und sitzt nun wegen Mordes in der JVA Straubing ein.

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