Pößneck:Entwarnung: Drohne war nicht auf Saunabereich gerichtet

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Eine Drohne ist zu sehen. (Foto: Sven Hoppe/dpa/Archiv)

Nach einem vermeintlich illegalen Drohnenflug über dem Saunabereich des Stadtbads in Pößneck hat die Polizei am Montag Entwarnung gegeben. Die Vermutung, dass...

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Pößneck (dpa/th) - Nach einem vermeintlich illegalen Drohnenflug über dem Saunabereich des Stadtbads in Pößneck hat die Polizei am Montag Entwarnung gegeben. Die Vermutung, dass dort am Sonntag verbotene Videoaufzeichnungen der Saunagäste gemacht worden seien, habe sich nicht bestätigt, teilte die Polizei mit. Ein Mitarbeiter der Stadt habe sich gemeldet und angegeben, dass die Drohne Aufnahmen für das Stadtmarketing gemacht habe. Dabei seien die Bilder nicht in Richtung des Stadtbades, sondern auf die gegenüber liegende Hanglage gemacht worden.

In einer ersten Mitteilung der Polizei hatte es geheißen, dass eine Drohne rund zehn Minuten lang über dem Saunabereich auf dem Dach des Pößnecker Stadtbades gekreist sei und möglicherweise Videoaufnahmen der Saunagäste gemacht habe. Zum Zeitpunkt des Vorfalls hätten sich am Sonntag etwa 30 Frauen und Männer dort aufgehalten. Der Saunabereich auf dem Dach des Stadtbades sei zwar nach den Seiten durch Schutzwände gegen Einblicke besonders geschützt, nach oben jedoch offen. Die Polizei hatte ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet.

Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums ist der Betrieb von Drohnen in bestimmten Fällen verboten. Laut Drohnen-Verordnung dürfen die Geräte zum Beispiel nicht über Menschenansammlungen, Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften oder auch in Verbotszonen rund um Flughäfen fliegen. Auch über Wohngrundstücken dürfen sie nicht verwendet werden, wenn sie mit Kameras ausgestattet sind - es sei denn, der Grundstückseigentümer hat eine Erlaubnis erteilt.

Verstöße gegen die Drohnen-Verordnung werden in der Regel als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Je nachdem, wie schwerwiegend der Verstoß ist, können Bußgelder von bis zu 50 000 Euro verhängt werden. Wer Bilder von Menschen ohne deren Zustimmung macht, muss sogar mit einer Strafanzeige rechnen. Laut Strafgesetzbuch können dann Geldstrafen oder sogar Haftstrafen von bis zu zwei Jahren fällig sein. Wird der Drohnen-Flug als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr gewertet, kann die Freiheitsstrafe sogar zehn Jahre betragen.

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