Prozesse:Windkraft-Geschäftsmann wegen versuchten Betrugs vor Gericht

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Eine Ausgabe des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung stehen in einem Gerichtssaal. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild)

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Osnabrück (dpa/lni) - Wegen eines mutmaßlichen Betrugsversuchs bei der Beschaffung von Corona-Schutzmasken und des Vorwurfs der Verleumdung eines ehemaligen Ministers muss sich seit Montag erneut ein früherer Geschäftsmann vor Gericht verantworten.

Der schon im vergangenen Jahr vom Landgericht Osnabrück wegen betrügerischer Windkraftgeschäfte verurteilte Angeklagte soll laut Anklage zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 über einen gutgläubigen Mittelsmann für 42 Millionen Euro dem Bundesgesundheitsministerium Schutzmasken angeboten haben, ohne jemals in der Lage gewesen zu sein, die Ware auch zu liefern. Es sei ihm allein darum gegangen, ohne Gegenleistung einen Vorschuss von 17 Millionen Euro zu bekommen. Das Bundesgesundheitsministerium lehnte das Angebot aber ab; Zahlungen wurden nicht an den Angeklagten geleistet. (Az.: 2KLS 422)

Die Verteidigung gab zu Prozessbeginn eine umfangreiche Erklärung ab. Sie habe die Ermittlungspraxis der Staatsanwaltschaft kritisiert, sagte ein Gerichtssprecher. Die Anklagebehörde lege es aus Sicht der Anwälte einseitig darauf an, eine hohe Strafe für den Angeklagten zu erreichen. Daher solle der bisher federführende Staatsanwalt in diesem Ermittlungskomplex abgelöst werden.

Der Vorsitzende Richter legte laut Gerichtssprecher dem Angeklagten nahe, sich gegebenenfalls zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, auch wenn er diese als unrichtig ansehe. Das ermögliche dann unter Umständen eine gezieltere Befragung der Zeugen.

In der kommenden Woche soll der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) als Zeuge gehört werden. Der Angeklagte hatte in dem vorherigen Verfahren behauptet, mit Spahn persönlich über das Maskengeschäft gesprochen zu haben und dass Spahn eine persönliche finanzielle Beteiligung an dem Geschäft erwartet habe. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sind diese Behauptungen erwiesenermaßen unrichtig. Es soll kein persönliches Treffen zwischen dem Angeklagten und Spahn gegeben haben.

Der Geschäftsmann war bereits im vergangenen Jahr vom Landgericht Osnabrück wegen Betrugs zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte nach Überzeugung des Gerichts frei erfundene Windkraftprojekte an ausländische Energiekonzerne vermarktet und mit Mittätern für einen Schaden von rund 10 Millionen Euro gesorgt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:230227-99-758277/3

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