Kandel:Mädchen erstochen: deutsche Haft für Beschuldigten möglich

Kandel (dpa/lrs) - Nach den tödlichen Stichen auf ein 15-jähriges Mädchen in der Pfalz müsste der aus Afghanistan geflohene mutmaßliche Täter bei einer Verurteilung mit Haft in Deutschland rechnen. Der Sprecher des rheinland-pfälzischen Justizministeriums, Christoph Burmeister, sagte am Freitag der Deutschen Presse-Agentur: "Wenn er in Deutschland wegen einer Tat in Deutschland verurteilt werden würde, dann würde die Strafe auch in Deutschland vollstreckt - unabhängig von seinem aufenthaltsrechtlichen Status."

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Kandel (dpa/lrs) - Nach den tödlichen Stichen auf ein 15-jähriges Mädchen in der Pfalz müsste der aus Afghanistan geflohene mutmaßliche Täter bei einer Verurteilung mit Haft in Deutschland rechnen. Der Sprecher des rheinland-pfälzischen Justizministeriums, Christoph Burmeister, sagte am Freitag der Deutschen Presse-Agentur: „Wenn er in Deutschland wegen einer Tat in Deutschland verurteilt werden würde, dann würde die Strafe auch in Deutschland vollstreckt - unabhängig von seinem aufenthaltsrechtlichen Status.“

Selbst wenn der angeblich ebenfalls 15-jährige Verdächtige ausreisepflichtig wäre, ergänzte Burmeister, wäre der Strafanspruch des deutschen Staates vorrangig. „In solchen Fällen ist es üblich, dass ein großer Teil der Haftstrafe in Deutschland vollstreckt wird und sodann die Abschiebung noch aus der Haft heraus erfolgt“, sagte der Sprecher. „Der Haftbefehl für den Rest der Strafe bliebe aber offen. Damit würde man vermeiden wollen, dass er nach Deutschland zurückkäme.“ Solche offenen Haftbefehle seien sehr häufig.

Noch allerdings laufen die Ermittlungen und es gilt die Unschuldsvermutung. Gegenwärtig sitzt der Beschuldigte in einer Jugendstrafanstalt in Untersuchungshaft. Er hat sich laut Staatsanwaltschaft vorerst nicht zu der Bluttat geäußert. Das deutsche Mädchen war am Mittwoch in einem Drogeriemarkt im pfälzischen Kandel erstochen worden. Nach bisherigen Erkenntnissen war der mutmaßliche Täter der Ex-Freund.

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