Kriminalität:Hintergrund: Exhumierungen

Friedhofsmitarbeiter in Schutzanzügen schieben in Sonthofen einen wieder ausgegrabenen Sarg in das Friedhofsgebäude. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Archiv)

Oldenburg (dpa) - Unter einer Exhumierung (lateinisch: exhumare = ausgraben) versteht man das Ausgraben einer bereits beerdigten Leiche. Bei planmäßigen Exhumierungen wird ein Grab nach Ablauf der Ruhezeit aufgelöst, um Platz für ein neues zu schaffen.

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Oldenburg (dpa) - Unter einer Exhumierung (lateinisch: exhumare = ausgraben) versteht man das Ausgraben einer bereits beerdigten Leiche. Bei planmäßigen Exhumierungen wird ein Grab nach Ablauf der Ruhezeit aufgelöst, um Platz für ein neues zu schaffen.

Falls der Leichnam nicht vollständig zersetzt ist, können die Überreste verbrannt oder an anderer Stelle wieder begraben werden.

In Strafverfahren kann die Freilegung einer Leiche laut Strafprozessordnung von einem Richter angeordnet werden, um beispielsweise Todesursachen zu klären. In eiligen Fällen können Exhumierungen auch von der Staatsanwaltschaft in die Wege geleitet werden. Bei den Exhumierungen für eine erneute Leichenschau sollte grundsätzlich ein Rechtsmediziner anwesend sein.

Vom Körper des Toten bleiben neben dem Skelett Binde- und Fettgewebe am längsten erhalten. Akute Organveränderungen können oft noch nach Jahren nachgewiesen werden. Auch Gifte sind im Körper des Toten noch lange nachweisbar, Strychnin zum Beispiel etwa sechs Jahre lang. Bei Verdacht auf eine Vergiftung werden Vergleichsproben vom Sarg oder der Erde im Grab gesichert.

Die Kosten für eine Exhumierung aus einem Sarggrab liegen etwa bei etwa 750 bis 2000 Euro und richten sich nach den jeweiligen Friedhofsgebühren.

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