Kriminalität:Geiselnehmer von Gladbeck darf nach Freilassung Namen ändern

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Deutschlands berühmteste Geiselnahme: Hans-Jürgen Rösner und Dieter Degowski am 16.08.1988 in Gladbeck. (Foto: Hartmut Reeh/dpa)
  • Im August 1988 nahmen Dieter Degowski und Hans-Jürgen Rösner nach einem Banküberfall Geiseln und flüchten durch Deutschland und die Niederlande. Sie wurden zu lebenslanger Haft verurteilt.
  • Derzeit wird geprüft, ob Degowski auf Bewährung freigelassen werden kann.
  • Die zuständige Behörde entschied nun, dass er dann seinen Namen ändern dürfte.

Es ging als Geiseldrama von Gladbeck in die deutsche Geschichte ein: Im August 1988 überfallen Dieter Degowski und sein Komplize Hans-Jürgen Rösner eine Bank in der nordrhein-westfälischen Stadt, sie flüchten durch mehrere Bundesländer und die Niederlande. Drei Menschen sterben. Derzeit prüft das Landgericht Arnsberg, ob Degowski auf Bewährung freikommen kann. Nun entschied die zuständige Behörde, dass er im Fall einer vorzeitigen Freilassung seinen Namen ändern darf. Als Grund für die Namensänderung nannte die JVA die "Erleichterung seiner Wiedereingliederung".

Die Behörde habe einem entsprechenden Antrag Degowskis zugestimmt, teilte die Justizvollzugsanstalt (JVA) Werl mit, in der er inhaftiert ist. 1991 hatte das Landgericht Essen ihn zu lebenslanger Haft verurteilt. Seit gut zwei Monaten liegt dem Landgericht Arnsberg auch ein Antrag von Degowskis Verteidigung vor: Der Rest seiner Strafe solle zur Bewährung ausgesetzt werden, der Gefangene die JVA verlassen. Die zuständige Strafvollstreckungskammer habe ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, sagte ein Gerichtssprecher. Es soll klären, ob Degowski noch gefährlich ist. Die Anfertigung eines solchen Gutachtens dauert üblicherweise mehrere Monate.

Das Landgericht Arnsberg hatte die JVA bereits 2013 aufgefordert, Degowski schrittweise auf seine Entlassung vorzubereiten. "Damals hatte das Gericht den Einstieg in sogenannte vollzugsöffnende Maßnahmen angeregt", sagte der stellvertretende JVA-Leiter Andreas Jellentrup. Dementsprechend sei Degowski langsam an diese Maßnahmen herangeführt worden. "Der Insasse hat inzwischen einige Ausgänge einwandfrei bewältigt." Wichtig für die Entlassungsvorbereitung sei nun die Suche nach einer Unterkunft sowie der Aufbau eines sozialen Netzwerks außerhalb der Anstalt, das ihn unterstütze.

Degowskis Komplize Rösner sitzt weiterhin in der JVA Aachen ein. Bei ihm läuft nach Angaben des Landgerichts Aachen im Sommer die sogenannte Mindestverbüßungsdauer ab. Aus diesem Grund prüft das Gericht nun, ob er weiter im Gefängnis bleiben muss. Auch für Rösner sei ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben worden, sagte ein Sprecher. Es solle klären, ob Straftaten zu erwarten sind, falls er freigelassen werden sollte.

Im Gegensatz zu Degowski gibt es für Rösner noch keine Maßnahmen, die den Inhaftierten auf eine Entlassung vorbereiten. Das NRW-Justizministerium teilte auf Anfrage mit, dass es bereits vor längerer Zeit eine sogenannte "Ausführung zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit" gegeben habe. Dabei hatte Rösner die JVA kurzzeitig gefesselt und in Begleitung von bewaffneten Beamten verlassen.

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