Fulda:Neue Ermittlungen gegen Ex-Bürgermeister wegen Untreue

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Bad Salzschlirf (dpa/lhe) - Die Staatsanwaltschaft Fulda hat neue Ermittlungen wegen Untreue gegen einen früheren Bürgermeister von Bad Salzschlirf (Landkreis Fulda) aufgenommen. Die Behörde wirft ihm vor, er habe in seiner Dienstzeit dem örtlichen Hotel Badehof Vorteile in Höhe von 284 000 Euro verschafft. Das Hotel gehörte zum größten Teil seiner Familie. Zuvor hatte die "Fuldaer Zeitung" (Montag) darüber berichtet.

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Bad Salzschlirf (dpa/lhe) - Die Staatsanwaltschaft Fulda hat neue Ermittlungen wegen Untreue gegen einen früheren Bürgermeister von Bad Salzschlirf (Landkreis Fulda) aufgenommen. Die Behörde wirft ihm vor, er habe in seiner Dienstzeit dem örtlichen Hotel Badehof Vorteile in Höhe von 284 000 Euro verschafft. Das Hotel gehörte zum größten Teil seiner Familie. Zuvor hatte die „Fuldaer Zeitung“ (Montag) darüber berichtet.

Der Vorwurf, der Bürgermeister habe bei dem Hotel Steuern und Gebühren nicht mit ausreichendem Nachdruck eingetrieben, hatte im Februar 2012 zur Abwahl des Politikers von den Freien Wählern durch die Gemeindevertretung geführt. Das Landgericht Fulda sprach ihn jedoch im April 2016 vom Vorwurf der Untreue frei. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Fulda Revision ein. Im August 2017 hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Fuldaer Urteil auf. Begründung: Bereits die Anklage sei zu wenig konkret und deshalb unwirksam gewesen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst angenommen, der Vorwurf der Untreue sei verjährt. Nun kommt sie zu einer neuen Bewertung: Sie ist überzeugt, dass der Untreuevorwurf nicht verjährt ist. Die Tatsache, dass ein Urteil des Landgerichts ergangen ist, hemme die Verjährung. Nach Abschluss der Ermittlungen will die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie erneut Anklage wegen Untreue erhebt.

Angeklagt war der Ex-Bürgermeister nicht nur wegen Untreue, sondern auch wegen Insolvenzverschleppung. Er sei faktischer Geschäftsführer des Badehofs gewesen und hätte dessen Insolvenz früher anzeigen müssen, so die Anklage. Das Landgericht verurteilte ihn im April 2016 wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung zu 9000 Euro Geldstrafe. Wegen dieses Vorwurfs verwies der BGH die Verhandlung zurück an das Landgericht Fulda. Wann diese Verhandlung stattfindet, ist offen.

Der Ex-Bürgermeister beteuerte stets, er habe bei seinem Handeln allein die Interessen der Gemeinde im Blick gehabt. Das Vier-Sterne-Hotel hat heute einen anderen Eigentümer.

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