Urteil:Nach Messerstich auf Ex-Chef: Zwei Jahre auf Bewährung

Eine Bronzefigur der Justitia mit Schwert und Waage. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

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Flensburg (dpa/lno) - Ein 23-Jähriger, der in Kappeln seinen Ex-Chef niedergestochen hat, ist am Montag wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Neben der Bewährungsstrafe von zwei Jahren muss er 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Landgericht Flensburg Gericht folgte damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Das Gericht sah es den Angaben zufolge als erwiesen an, dass der Mann am 30. Mai 2022 in Kappeln an der Schlei seinen ehemaligen Arbeitgeber aufgesucht hat, weil er der Meinung gewesen sei, der Hotelier schulde ihm noch 110 Euro. Als der damals 57 Jahre alte Mann den Angeklagten des Hauses verweisen wollte, habe dieser unvermittelt mehrfach mit einem Messer auf den Mann eingestochen.

Der Hotelier musste notoperiert werden. Der 23-Jährige wurde zwei Wochen nach der Tat nach umfangreicher Fahndung in Frankreich gefasst. Nach Angaben des Gerichtssprechers war der 23-Jährige zuvor nie als aggressiv aufgefallen. Die Kammer zeigte sich demnach zudem davon überzeugt, dass er so etwas nie wieder tun werde.

Laut Zeugenaussagen soll der Hotelier in der Vergangenheit einige Geflüchtete beschäftigt, diese ausgenutzt und ihnen gedroht haben. Bei einem Vorfall, bei dem der Hotelier handgreiflich geworden sein soll, ist der Angeklagte, der selbst afghanischer Staatsangehöriger ist, dabei gewesen, wie der Gerichtssprecher weiter sagte. Nach Auffassung des Gerichts hatte der Angeklagte dies im Mai im Hinterkopf gehabt. Als sein Ex-Chef gegen ihn körperlich geworden sei, hat der Angeklagte nach Auffassung des Gerichts das Messer eingesetzt, dies aber nicht zuvor geplant.

© dpa-infocom, dpa:230226-99-749154/3

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