Bushido hatte schon öfter mit der Polizei zu tun: Es gab Anzeigen wegen Körperverletzungen, Beleidigungen, Steuerhinterziehung und angeblichen Verbindungen zu Mafia-ähnlichen Gruppierungen. Jetzt kommt eine Strafe wegen Versicherungsbetrugs hinzu. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat der Musiker bereits am 20. Dezember einen Strafbefehl über elf Monate akzeptiert. Die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt.
Hintergrund des Verfahrens vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin war ein angeblicher Einbruchdiebstahl in sein Geschäft "Into the Blue". Dort sollen im November 2014 exotische Fische, Korallen und zoologisches Zubehör gestohlen worden sein. Zudem war angeblich ein Tresor mit Bargeld verschwunden. Bushido wollte daraufhin bei seiner Versicherung einen Schaden von 360 000 Euro geltend machen.
Doch die Ermittler fanden nicht genügend Beweise, sie bezweifelten die Einbruchsgeschichte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte in der Folge wegen Betrugs. Im November 2015 wurden deshalb auch die Privatwohnungen des Rappers durchsucht. Im Dezember stellte das Amtsgericht Tiergarten dann den Strafbefehl wegen Versicherungsbetrug aus. Diesen akzeptierte Bushido wenige Tage später. So war es zu keiner Hauptverhandlung gekommen.
Zwei Jahre lang darf sich Bushido nun nichts zu Schulden kommen lassen. Sollte er dennoch wieder straffällig werden, müsste er im schlimmsten Fall die Gefängnisstrafe doch noch verbüßen.