Berlin:Gefährliche Chaosfahrt: 53-jähriger Raser festgenommen

Berlin (dpa/bb) - Schöne Bescherung: Ohne Führerschein, aber mit Alkohol und Drogen benebelt, ist ein 53-jähriger Autofahrer in Berlin-Kreuzberg aus dem Verkehr gezogen worden. Bei der Festnahme nach einer zu schnellen und gefährlichen Autofahrt am Donnerstagabend wurden neben Haschisch zwei Messer und ein Elektroschocker beschlagnahmt, wie die Polizei am Freitag mitteilte. Der Wagen hatte auch ein falsches Kennzeichen.

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Berlin (dpa/bb) - Schöne Bescherung: Ohne Führerschein, aber mit Alkohol und Drogen benebelt, ist ein 53-jähriger Autofahrer in Berlin-Kreuzberg aus dem Verkehr gezogen worden. Bei der Festnahme nach einer zu schnellen und gefährlichen Autofahrt am Donnerstagabend wurden neben Haschisch zwei Messer und ein Elektroschocker beschlagnahmt, wie die Polizei am Freitag mitteilte. Der Wagen hatte auch ein falsches Kennzeichen.

Laut Polizei hatte der Mann mit seinem Auto zunächst neben einem Polizeiwagen in der Reichenberger Straße gehalten, die Beamten angebrüllt, bevor er mit quietschenden Reifen in Richtung Erkelenzdamm davonraste. Eine Gruppenstreife der Polizei folgte dem Wagen. Als der Fahrer die Beamten bemerkte, gab er noch mehr Gas und knallte auf einen vor ihm fahrenden Wagen. Er fuhr weiter, überholte riskant andere Fahrzeuge und überfuhr rote Ampeln. Fußgänger konnten sich nur durch einen Sprung zur Seite in Sicherheit bringen.

Die gefährliche Tour endete erst in der Skalitzer Straße. Der Fahrer hatte die Kontrolle über das Auto verloren und war an einem Poller gelandet. Der 53-Jährige habe stark nach Alkohol gerochen, er sei unverletzt geblieben, hieß es. Bei der Durchsuchung entdeckten die Polizisten zunächst ein Messer am Gürtel des Mannes. Im Pkw wurden ein weiteres Messer und der Elektroschocker sichergestellt. Auch das Auto wurde beschlagnahmt.

Der 53-Jährige kam wegen seines auffälligen Zustands zunächst in ein Krankenhaus. Ermittelt wird gegen ihn nun wegen sieben Delikten - darunter Fahren unter Alkoholeinfluss, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und fahrlässige Körperverletzung.

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