Washington (dpa) - Eineinhalb Jahre nach dem Freispruch im Prozess um den erschossenen Schwarzen Trayvon Martin im US-Bundesstaat Florida hat auch das amerikanische Justizministerium den Fall zu den Akten gelegt. Es werde keine Anklage wegen der Verletzung von Bürgerrechten gegen den Todesschützen George Zimmerman geben, teilte Justizminister Eric Holder in Washington mit. Eine Untersuchung habe ergeben, dass der Vorfall nicht als „Hassverbrechen“ eingestuft werden könne. Der damalige Nachbarschaftswächter hatte den 17-jährigen unbewaffneten Martin vor drei Jahren erschossen.
Kriminalität:Auch keine US-Bundesanklage gegen Todesschützen von Trayvon Martin
Washington (dpa) - Eineinhalb Jahre nach dem Freispruch im Prozess um den erschossenen Schwarzen Trayvon Martin im US-Bundesstaat Florida hat auch das amerikanische Justizministerium den Fall zu den Akten gelegt. Es werde keine Anklage wegen der Verletzung von Bürgerrechten gegen den Todesschützen George Zimmerman geben, teilte Justizminister Eric Holder in Washington mit. Eine Untersuchung habe ergeben, dass der Vorfall nicht als "Hassverbrechen" eingestuft werden könne. Der damalige Nachbarschaftswächter hatte den 17-jährigen unbewaffneten Martin vor drei Jahren erschossen.
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