Aschersleben:Tod von 14-Jähriger: Verdächtiger aus „persönlichem Umfeld“

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Zwei Polizisten stehen in der Nähe des Fundortes der toten 14-Jährigen. (Foto: Thomas Schulz/dpa-Zentralbild/dpa)

Nach dem Tod der 14-jährigen Josefine aus Aschersleben im Salzlandkreis steht ein 14-Jähriger unter Verdacht, das Mädchen getötet zu haben. Der Junge stammt aus...

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Aschersleben (dpa/sa) - Nach dem Tod der 14-jährigen Josefine aus Aschersleben im Salzlandkreis steht ein 14-Jähriger unter Verdacht, das Mädchen getötet zu haben. Der Junge stammt aus dem „persönlichen Umfeld“ des Opfers, wie die Polizei in Magdeburg am Freitag mitteilte. Dass es sich um den Ex-Freund des Mädchens handelt, wollte die Polizei nicht bestätigen. Auch zum möglichen Tathergang machten die Beamten erneut keine Angaben. So gelten laut Polizei strenge Informationsrichtlinien, die dem Schutz der Persönlichkeitsrechte von Minderjährigen dienen sollen.

Auch die Staatsanwaltschaft äußerte sich zunächst nicht weiter zu dem Fall. Das Jugendstrafverfahren sei nicht öffentlich, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag. Zu diesem Verfahren gehörten auch die Ermittlungen und nicht nur ein möglicher Prozess. Die hohen gesetzlichen Anforderungen des Jugendgerichtsgesetzes setzten hier enge Grenzen, betonte der Sprecher.

In Medien wurde über mögliche Tatdetails berichtet. Die Staatsanwaltschaft bestätigte diese Details am Freitagabend nicht, da es sich dabei um Täterwissen handele.

Das Mädchen war seit Donnerstag voriger Woche vermisst worden. An diesem Tag hatte sie sich nach Angaben der Polizei mit ihrem Ex-Freund treffen wollen, um persönliche Gegenstände abzugeben. Später war sie nicht mehr zu erreichen. Ihre Eltern meldeten sie als vermisst.

Am Mittwochnachmittag wurde die Leiche des Mädchens in einem Garagenkomplex nahe eines Industriegeländes aufgefunden. Einen Tag später erließ das Amtsgericht Magdeburg Haftbefehl gegen den 14-jährigen Deutschen wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags.

Der Tatverdächtige befindet sich laut Staatsanwaltschaft nun in einer Jugendstrafanstalt. Die Länge der U-Haft kann auch bei Minderjährigen bis zu sechs Monate andauern - in Ausnahmefällen sogar länger. Ein zweiter 14-Jähriger, der von der Polizei ebenfalls ermittelt und vorläufig festgenommen worden war, kam wieder auf freien Fuß, mangels dringenden Tatverdachts, hieß es.

Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren gelten als bedingt schuldfähig. Sollte es zur Anklage im Rahmen eines Jugendstrafverfahrens gegen den 14-Jährigen kommen, müsste daher im Einzelfall über dessen Schuldfähigkeit beschieden werden. Dafür müsse bei ihm unter anderem die Fähigkeit festgestellt werden, das Unrecht der Tat zu erkennen und nach der Einsicht zu handeln. Eine anschließende Bestrafung würde sich nach dem Jugendgerichtsgesetz richten. Das Jugendgerichtsgesetz sieht andere Strafen als das Erwachsenenstrafrecht vor.

© dpa-infocom, dpa:211110-99-945614/12

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