Alsfeld:Von Polizei erschossener Pistolenschütze besaß Waffen

Alsfeld (dpa/lhe) - Der von der Polizei offenbar aus Notwehr in Alsfeld erschossene Mann hatte verschiedene Waffen in seinem Besitz. Die Polizei fand bei dem 54-Jährigen ein kleines Waffenarsenal, darunter die Pistole, mit der er sich am Montag vor einer Woche einen tödlichen Schusswechsel mit der Polizei geliefert hatte. Für die Pistole hatte er keinen Waffenschein, er besaß sie illegal, wie Rouven Spieler von der Staatsanwaltschaft Gießen am Montag sagte.

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Alsfeld (dpa/lhe) - Der von der Polizei offenbar aus Notwehr in Alsfeld erschossene Mann hatte verschiedene Waffen in seinem Besitz. Die Polizei fand bei dem 54-Jährigen ein kleines Waffenarsenal, darunter die Pistole, mit der er sich am Montag vor einer Woche einen tödlichen Schusswechsel mit der Polizei geliefert hatte. Für die Pistole hatte er keinen Waffenschein, er besaß sie illegal, wie Rouven Spieler von der Staatsanwaltschaft Gießen am Montag sagte.

Neben der Pistole wurden zwei Luftgewehre, eine Schreckschusswaffe und ein Gewehr aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden. Welche Waffen davon schussfähig sind, müssen Experten noch untersuchen. Geprüft werden müsse auch, für welche Waffen er Berechtigungen gebraucht hätte.

Der 54-Jährige hatte stark betrunken am Montagabend vor seinem Wohnhaus mehrfach auf alarmierte Polizisten geschossen. Die Polizisten erwiderten das Feuer und töteten ihn mit zwei Schüssen aus einer Maschinenpistole in den Oberkörper. Nach bisherigem Ermittlungsstand gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Polizei mit den Notwehr-Schüssen auf den betrunkenen Schützen nicht gerechtfertigt gehandelt habe, sagte Spieler.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist es möglich, dass das Todesopfer von der Polizei erschossen werden wollte. Der Betrunkene habe nach Auskunft von Familienangehörigen am Tattag Suizid-Absichten geäußert. Deswegen war die Polizei bereits vor dem Schusswechsel in der Wohnung des Mannes und hatte zwei Gewehre sichergestellt.

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