Awo-Affäre:Anklage gegen Wiesbadener Sozialdezernenten zugelassen

Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. (Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild)

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Wiesbaden (dpa/lhe) - In der Awo-Affäre hat das Landgericht Wiesbaden die Anklage gegen den Wiesbadener Sozialdezernenten Christoph Manjura zugelassen. Dem SPD-Politiker wird von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main Beihilfe zur Untreue im besonders schweren Fall vorgeworfen. Manjura streitet die Vorwürfe ab. Termine für die Hauptverhandlung seien noch nicht bestimmt, teilte das Landgericht am Dienstag mit.

Die Anwälte Manjuras bestätigten auf Anfrage, dass das Hauptverfahren eröffnet wurde. „Herr Manjura hat sich jedoch nicht strafbar gemacht. Er und seine Verteidigung vertrauen darauf, dass auch das Landgericht zu diesem Ergebnis kommen wird“, teilte Rechtsanwalt Thomas Nuzinger in Mannheim mit.

Manjura wird laut Anklage vorgeworfen, als früherer Stadtverordneter im April 2015 mit der damaligen Chefin der Wiesbadener Arbeiterwohlfahrt (Awo) ausgemacht zu haben, dass der Verband ihm Gehalt zahlt, ohne dass er dafür arbeiten muss. Im Gegenzug habe die Awo-Chefin erwartet, dass Manjura die Interessen der Awo „wohlwollend berücksichtigen“ würde.

Der Wiesbadener Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende (SPD) erklärte auf Anfrage am Dienstag: „Durch seine Entscheidung Ende vergangener Woche, auf eine weitere Kandidatur als hauptamtlicher Dezernent zu verzichten, hat Christoph Manjura die Konsequenzen gezogen, die ansonsten nach der Zulassung der Anklage durch das Landgericht notwendig gewesen wären.“ Den Verzicht auf eine erneute Kandidatur nannte Mende einen „richtigen Schritt“.

Der Awo-Skandal um überhöhte Gehälter und Luxus-Dienstwagen war 2019 aufgeflogen. Im Zentrum stehen die Kreisverbände Frankfurt und Wiesbaden.

© dpa-infocom, dpa:230321-99-37670/2

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