Fernsehberichterstattung:"Krasser Fall von Selbstjustiz"

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Vor dem Landgericht Bremen kam Ezbier D. am Dienstag mit einer Bewährungsstrafe davon. (Foto: via www.imago-images.de/imago images/Schöning)

Nach einem RTL-Beitrag über Pädophilie im Juni 2018 prügeln mehrere Menschen einen Mann krankenhausreif. Jetzt muss sich einer von ihnen vor Gericht verantworten.

Von Ralf Wiegand, Bremen

Verdachtsberichterstattung gehört schon dann zu den schwierigsten Disziplinen im Journalismus, wenn die Person, über die berichtet wird, tatsächlich unter konkretem Verdacht steht. Ein falscher in der Öffentlichkeit verbreiteter Verdacht kann schlimme Folgen für das Leben der Betroffenen haben. Im Fall von Ralf M., heute 53, lag noch nicht einmal irgendein konkreter Verdacht vor - trotzdem führte ein TV-Beitrag dazu, dass im Juni 2018 ein aufgebrachter Mob die Wohnungstür von Herrn M. eintrat und den Handwerker ins Krankenhaus prügelte. Die Leute glaubten, in ihm einen der Pädophilie verdächtigten Mann aus dem Fernsehen erkannt zu haben. Einer der Täter - der Einzige, der sich der Polizei gestellt hat - wurde für diesen Fall von Selbstjustiz am Dienstag in Bremen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Das RTL-Magazin "Punkt 12" hatte am 12. Juni 2018 einen verhängnisvollen Beitrag gesendet, in dem die Redaktion "die neuen Machenschaften von Pädophilen" aufdecken wollte. Der Reporter berichtete im ersten Teil des Films von einem Mädchen, das in einem Internetchat über Umweltthemen geködert wurde, ehe der vermeintlich sachkundige Gesprächspartner das Kind auf einen privaten Messengerdienst lockte und dort sexuell bedrängte. Wie die Masche funktioniert, wollte das RTL-Team mit einem "Experiment" beweisen: Der Reporter und eine "Expertin" gaben sich als 13-jährige Mädchen in einem öffentlichen Frage-Antwort-Forum aus und wollten auf diese Weise Männer finden, die im Internet nach minderjährigen Mädchen fischen. Für dieses Vorhaben setzt das RTL-Team einen echten Lockvogel ein, eine deutlich jünger aussehende 18 Jahre alte Frau. Mit einem Mann will der Lockvogel tatsächlich so intensiv in Kontakt gekommen sein, dass die beiden ein Treffen im echten Leben vereinbaren. Zum verabredeten Zeitpunkt warten die TV-Leute mit Kamera vor einem Bremer Einkaufszentrum. Sie wissen zwar nicht, ob der Mann tatsächlich gekommen ist, aber ihnen fällt jemand auf: "Er hat nichts gekauft und sich mit niemandem getroffen, er ist verdächtig", heißt es in dem TV-Beitrag.

Zu sehen ist eine verpixelte Gestalt, die sich nun vom Einkaufszentrum entfernt - verfolgt von den Fernsehleuten. Die zeigen die Umgebung und schließlich auch einen Wohnkomplex, an dem sich angeblich "die Spur verliert". Den Beitrag sehen auch ein paar Leute aus der Nachbarschaft des Wohnkomplexes, sie identifizieren den Hauseingang anhand eines Fahrradständers mit einem Schloss dran, wie ein Zeuge vor Gericht aussagt. In kurzer Zeit versammeln sich fast zwei Dutzend Leute vor dem Mietshaus im Bremer Norden, alle sicher, dass hier jemand lebt, der Kindern Gewalt antun will. Ein Mann glaubt in Ralf M., einem damals 50-jährigen Handwerker, jenen angeblich 28-jährigen Mann wiederzuerkennen, den RTL durch seinen Stadtteil verfolgt hatte. M. streitet ab, irgendetwas mit dem TV-Bericht zu tun zu haben.

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Ezbier D. ist bis heute der Einzige, der sich gestellt hat

Was dann passiert, bezeichnet der Vorsitzende Richter am Bremer Landgericht am Dienstag als "krassen Fall von Selbstjustiz". Mehrere Menschen aus der aufgebrachten Gruppe vor dem Haus klingeln erst Sturm bei Ralf M., dann verschaffen sie sich Zutritt zum Treppenhaus und treten die Wohnungstür des Mannes ein. Einer der Eindringlinge ist Ezbier D., heute 29. Der Überfall des Mobs endet für Ralf M. mit gefährlichen Kopfverletzungen im Krankenhaus. Ezbier D. stellt sich zwei Tage später mit einem Anwalt der Staatsanwaltschaft, gibt zu, M. zweimal gegen den Kopf geschlagen zu haben, aber auch schnell erkannt zu haben, dass er zu dem von RTL veröffentlichten Profil gar nicht passte. Bis heute, zwei Jahre nach der Tat, ist D. der Einzige, der sich zu dem Akt von Selbstjustiz bekannt hat. Einen weiteren Namen der nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft mindestens fünf Täter haben die Strafverfolger nicht. Sein Geständnis, glaubhafte Reue und ein schon lange vor dem Prozess freiwillig gezahltes Schmerzensgeld führen zu einem milden Urteil gegen D., der wegen gefährlicher gemeinschaftlich begangener Körperverletzung zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt wird.

Und RTL? Ralf M. hat nie etwas mit Pädophilie zu tun gehabt, er ist nicht einmal der Mann, der den Reportern vor dem Einkaufszentrum durch sein Verhalten aufgefallen war. Der Mann, den die Kamera durch Bremen verfolgte, meldete sich ebenfalls kurz nach der Sendung bei der Polizei - auch er war nicht der Mann aus dem Chat, der angeblich ein Date mit einer 13-Jährigen suchte. "Fahrlässig" nannte der Richter das Vorgehen der Redaktion. Der Anwalt von Ralf M. sah in dem Film sogar einen "Aufruf, die Sache selbst in die Hand zu nehmen", und auch der Anwalt von Ezbier D. warf RTL vor: "Die haben ein Feuer gelegt." Auf Anfrage der SZ wollte sich RTL nicht äußern, weil ein vor zwei Jahren von der Staatsanwaltschaft Bremen eingeleitetes Ermittlungsverfahren gegen den Sender noch nicht abgeschlossen sei. Eine Schmerzensgeldzahlung an das Opfer Ralf M. hatte der Sender im September 2018 abgelehnt: Eine "erhebliche Mitschuld", schrieb der Sender an M.s Anwalt, "müssen wir als unbegründet zurückweisen".

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