Justiz:Gericht erwartet bis 15. August Stellungnahme von Edathy

Berlin (dpa) - Nach der Kinderporno-Anklage gegen Sebastian Edathy hat das Landgericht Verden dem Ex-SPD-Bundestagsabgeordneten bis zum 15. August Zeit für eine Stellungnahme gegeben. Das teilte Edathys Anwalt Christian Noll mit. Erst im Anschluss daran will das Gericht entscheiden, ob die von der Staatsanwaltschaft Hannover erhobene Anklage wegen Besitzes von Kinderpornografie zugelassen werde. "Nach unserer Auffassung bildet die Anklageschrift keine tragfähige Grundlage für einen Prozess", sagte der Anwalt. Er kritisierte zudem, dass Edathy über die Medien von der Anklage erfahren habe.

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Berlin (dpa) - Nach der Kinderporno-Anklage gegen Sebastian Edathy hat das Landgericht Verden dem Ex-SPD-Bundestagsabgeordneten bis zum 15. August Zeit für eine Stellungnahme gegeben. Das teilte Edathys Anwalt Christian Noll mit. Erst im Anschluss daran will das Gericht entscheiden, ob die von der Staatsanwaltschaft Hannover erhobene Anklage wegen Besitzes von Kinderpornografie zugelassen werde. „Nach unserer Auffassung bildet die Anklageschrift keine tragfähige Grundlage für einen Prozess“, sagte der Anwalt. Er kritisierte zudem, dass Edathy über die Medien von der Anklage erfahren habe.

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