Justiz:Familie in Rangsdorf: Verhandlungen mit Ministerium begonnen

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

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Rangsdorf/Potsdam (dpa/bb) - Im Fall der Familie aus Rangsdorf, die wegen eines Behördenfehlers ihr selbst errichtetes Einfamilienhaus verlieren soll, haben die Verhandlungen mit dem Brandenburger Justizministerium über eine Entschädigung begonnen. Es habe bereits erste Gespräche mit den juristischen Vertretern der Familie gegeben, sagte Ministeriumssprecher Sebastian Thiele am Montag auf Anfrage. „Ziel ist es, bei weiteren Gesprächen eine der Situation der Familie entsprechende Lösung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu finden.“

Denn auch für eine außergerichtliche Lösung gelte der rechtliche Rahmen der Amtshaftung, erläuterte Thiele. Zudem müssten Entschädigungen mit Grundsätzen des Haushaltsrechts vereinbar sein.

Die Familie hatte das Baugrundstück in Rangsdorf südlich von Berlin im Jahr 2010 bei einer Zwangsversteigerung erworben und darauf ihr Einfamilienhaus errichtet. 2014 entschied jedoch das Landgericht Potsdam, dass die Zwangsversteigerung fehlerhaft gewesen sei, weil das Amtsgericht Luckenwalde nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht habe, der sein Grundstück zurückforderte.

Nach einem Zug durch die juristischen Instanzen entschied das Oberlandesgericht Ende Juni, dass die Familie binnen eines Jahres das Haus abreißen und das Grundstück räumen müsse. Zudem muss die Familie eine Grundschuld in Höhe von 280 000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer 6000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen. Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hatte im Rechtsausschuss des Landtags versichert, dass eine außergerichtliche, finanzielle Lösung für die Familie gefunden werden solle.

© dpa-infocom, dpa:230717-99-434822/2

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