Düsseldorf (dpa) - NRW will Ehepartner im Pflegefall besser stellen. Dazu soll das bundesweite Betreuungsrecht reformiert werden. In Zukunft solle eine automatische gesetzliche Vertretungsmacht für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner gelten, berichtet der „Focus“. Einen entsprechenden Gesetzentwurf wolle Justizminister Kutschaty im Bundesrat einbringen. Viele Bürger glaubten, dass sie im Pflegefall sofort das Sorgerecht für ihren Ehepartner bekämen, sagte der Minister. Fehle eine Vorsorgevollmacht, müssten das Amtsgericht einen Betreuer bestellen. Das müsse nicht unbedingt der Partner sein.
Justiz:Betreuungsrecht: NRW-Justizminister will Ehepartner stärken
Düsseldorf (dpa) - NRW will Ehepartner im Pflegefall besser stellen. Dazu soll das bundesweite Betreuungsrecht reformiert werden. In Zukunft solle eine automatische gesetzliche Vertretungsmacht für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner gelten, berichtet der "Focus". Einen entsprechenden Gesetzentwurf wolle Justizminister Kutschaty im Bundesrat einbringen. Viele Bürger glaubten, dass sie im Pflegefall sofort das Sorgerecht für ihren Ehepartner bekämen, sagte der Minister. Fehle eine Vorsorgevollmacht, müssten das Amtsgericht einen Betreuer bestellen. Das müsse nicht unbedingt der Partner sein.
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