Justiz - Berlin:Gericht: Komplette Wahlwiederholung in Berlin möglich

Justiz - Berlin: Ein Mikrofon in einem Gerichtssaal. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild
Ein Mikrofon in einem Gerichtssaal. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa) - Die von zahlreichen Pannen und organisatorischen Problemen überschattete Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vor einem Jahr könnte ungültig sein. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hält nach einer vorläufigen Einschätzung eine komplette Wiederholung für erforderlich. Das erklärte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting am Mittwoch bei einer mündlichen Verhandlung.

Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl habe es eine Vielzahl von schweren Wahlfehlern gegeben, führte sie aus. Diese seien nach einer vorläufigen Einschätzung mandatsrelevant gewesen - sie hatten nach Einschätzung des Gerichts also Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments und die Verteilung der Mandate. Verantwortlich seien die Landeswahlleitung und der Senat.

Das Gericht habe den Korrekturbedarf mit dem Bestandsinteresse des am 26. September 2021 gewählten Parlaments abgewogen und sei zu dem Schluss gekommen: "Nur eine vollständige Wiederholung der Wahl kann einen verfassungskonformen Zustand herbeiführen." Das betreffen auch die Wahlen zu den zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen, die ebenfalls am 26. September stattfanden.

Selting unterstrich, dass diese vorläufige Einschätzung des Gerichts noch keine endgültige Entscheidung sei. Es könne sein, dass die Richter im Zuge der laufenden Wahlprüfungsverfahren "an der einen oder anderen Stelle" noch zu anderen Wertungen kommen könnten.

Wann das Gericht nach der mündlichen Verhandlung sein Urteil über die Gültigkeit der Wahlen spricht, blieb zunächst offen. Nach dem Termin bleiben drei Monate Zeit dafür, also bis Ende des Jahres. Eine mögliche Wahlwiederholung müsste nach dem Urteil innerhalb von 90 Tagen über die Bühne gehen. Spätester Termin wäre also im März.

Am 26. September 2021 wurden in Berlin der Bundestag, das Berliner Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen gewählt. Dazu kam noch ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Dabei gab es massive Probleme, etwa falsche oder fehlende Stimmzettel, die zeitweise Schließung von Wahllokalen und lange Schlangen davor mit teils stundenlangen Wartezeiten. Zum Teil stimmten Wähler in Wahllokalen sogar auf eilig kopierten Stimmzetteln ab, weil Nachschub ausblieb.

"Schon die unzureichende Vorbereitung der Wahl stellt einen Wahlfehler dar", erläuterte Selting die vorläufige Einschätzung der vier Verfassungsrichterinnen und fünf Verfassungsrichter. Berlin sei derart schlecht auf die Vielzahl paralleler Abstimmungen vorbereitet gewesen, dass deren Gelingen praktisch schon vorher infrage gestanden habe. Und das hätten die Verantwortlichen aus Sicht des Gerichts auch erkennen müssen. Selting nannte unter anderem eine unzureichende Ausstattung der Wahllokale und unrealistische Annahmen über die Zahl der Wähler, die am Wahltag tatsächlich kommen.

Am Wahltag selbst sei es dann viele Wählerinnen und Wählern aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich gewesen, überhaupt zu wählen oder ihre Stimme unter zumutbaren Bedingungen abzugeben, führte Selting weiter aus. Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes sprach von "teils chaotischen Zuständen" in Wahllokalen.

Sie verwies unter anderem auf Wartezeiten vor manchen Wahllokalen von mehreren Stunden, auf falsch ausgehändigte Stimmzettel, auf teils lange Unterbrechungen der Wahlvorgänge wegen fehlender Stimmzettel und auf die Tatsache, dass etwa die Hälfte der 2256 Wahllokale auch nach 18.00 Uhr noch offen hatte. In Einzelfällen könne dies zulässig sein, aber nicht wie in Berlin geschehen "flächendeckend".

Bei der Wahl seien also Grundsätze wie Wahlfreiheit und -gleichheit verletzt worden, so Selting. Betroffen gewesen seien Tausende Wähler, auch wenn deren genaue Zahl im Nachhinein nicht mehr festzustellen sei. Das liege auch an der mitunter lückenhaften Dokumentation der Vorkommnisse.

Unter Berücksichtigung all dieser Punkte sei das Gericht vorläufig zu dem Schluss gekommen, dass eine teilweise Wahlwiederholung nicht ausreiche. Vielmehr müsse in allen 78 Wahlkreisen neu gewählt werden. Die vom 2021 gewählten Parlament beschlossenen Rechtsakte - etwa Gesetze - bleiben im Falle einer Ungültigkeit der Wahl laut Gericht wirksam. Das Abgeordnetenhaus könne in dem Fall weiter seine Arbeit wahrnehmen, bis ein neues Parlament gewählt sei.

Berlins CDU-Generalsekretär Stefan Evers sagte zu den vorläufigen Wertungen des Gerichts, Berlin müsse sich nun auf komplette Neuwahlen einstellen. "Franziska Giffey ist mit dem heutigen Tag eine Regierende Bürgermeisterin auf Abruf", sagte er mit Blick auf die SPD-Regierungschefin. Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD), der die Verhandlung für den rot-grün-roten Senat verfolgte, sagte in einer Pause, dass das Vertrauen der Berliner in demokratische Wahlen durch die Vorkommnisse vor einem Jahr gelitten habe. "Das darf sich nicht wiederholen. Und ich kann für den Senat sagen, das wird sich nicht wiederholen."

Parallel zu dem Berliner Verfahren steht auch im Hinblick auf den Bundestag die Möglichkeit einer Wahlwiederholung im Raum. Darüber befindet - womöglich im Oktober - zunächst der Bundestag selbst auf Basis einer Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses. Erwartet wird, dass dann Klagen dagegen beim Bundesverfassungsgericht eingehen und dieses das letzte Wort hat.

© dpa-infocom, dpa:220928-99-928502/8

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