Justiz:Abschiebehaft kostet Hunderttausende Euro

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Immer wieder kommt es vor, dass Abschiebungen scheitern, weil die Betroffenen für die Behörden nicht auffindbar sind. Bisweilen werden Menschen deshalb in Abschiebehaft genommen. Das kostet.

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Erfurt (dpa/th) - Um ausreisepflichtige Menschen abschieben zu können, hat Thüringen in den vergangenen Jahren mehrere Hunderttausend Euro ausgegeben. Alleine 2022 wurden fast 79.000 Euro gezahlt, damit der Freistaat auf entsprechende Haftplätze in Ingelheim in Rheinland-Pfalz zugreifen kann. Das geht aus der Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Stefan Schard hervor.

Aktuellere Daten gibt es den Angaben nach derzeit nicht. Die entsprechenden Abrechnungen für 2023 lägen noch nicht vollständig vor. Für das laufende Jahr seien etwa 180 000 Euro im Haushalt vorgesehen, um in Ingelheim ausreisepflichtige Flüchtlinge in Abschiebehaft nehmen zu können, die in Thüringen leben. Thüringen selbst betreibt keine eigene Abschiebehaftanstalt.

Alleine für die Plätze in Ingelheim waren 2019 etwa 103 000 Euro, 2020 etwa 93.000 Euro und 2021 etwa 70.000 Euro ausgegeben worden. Zudem hatte Thüringen in dieser Zeit allerdings auch Abschiebehaftplätze etwa in Dresden oder Pforzheim genutzt. Dazu, wie viel Geld das Land für die Nutzung dieser Plätze gezahlt hat, macht das Ministerium in der Antwort keine Angaben.

Ausreisepflichtige Personen können unter bestimmten Umständen in Abschiebehaft genommen werden. So soll sichergestellt werden, dass ihre Abschiebung auch tatsächlich erfolgt. In der Praxis scheitern Abschiebungen nämlich immer wieder, weil die Betroffenen an dem Tag, an dem sie außer Landes gebracht werden sollen, für die Behörden und Sicherheitskräfte nicht auffindbar sind.

Unterschiedliche Dauer der Abschiebehaft

Wie lange die Betroffenen jeweils in Abschiebehaft sitzen, ist nach Angaben des Innenministeriums in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich gewesen - auch abhängig davon, in welcher Anstalt sie waren. Die durchschnittliche Haftdauer pro Person schwankte zwischen 2019 und 2022 zwischen 3 und etwa 45 Tagen.

Zwischen 2019 und Ende 2023 haben die Thüringer Ausländerbehörden nach Angaben des Innenministeriums in mindestens 146 Fällen Anträge auf Anordnung von Abschiebehaft gestellt. Davon seien 136 Anträge bewilligt worden. Allerdings spiegeln diese Zahlen nur einen Teil der gestellten Anträge wider. „Da eine regelmäßige statistische Erfassung der Abschiebungshaftanträge durch die Ausländerbehörden nicht erfolgt, konnten nicht durch alle Ausländerbehörden Angaben gemacht werden“, heißt es in der Antwort.

Die Daten zeigen allerdings: Während Abschiebungen ohne Abschiebehaft oft scheitern, werden Menschen, die einmal in Abschiebehaft sitzen, fast immer auch außer Landes gebracht. So seien 2022 von 20 in Abschiebehaft genommenen Betroffenen am Ende alle 20 abgeschoben worden, schreibt das Ministerium an Schard. Im Jahr zuvor waren bei 15 in Abschiebehaft genommen Personen bei zwei von ihnen die Rückführung gescheitert. Grund: Nötige Reisedokument seien durch die Botschaft des Herkunftsstaats der Betroffenen nicht rechtzeitig ausgestellt worden, so das Ministerium.

Im vergangenen Jahr schob Thüringen früheren Angaben des Innenministeriums zufolge insgesamt 307 Menschen ab. Dagegen wurden 856 eigentlich geplante Rückführungen doch nicht durchgeführt. 2022 wurden demnach 239 Menschen abgeschoben.

© dpa-infocom, dpa:240416-99-689921/2

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