Ermittlungen eingestellt:Gegen Jan Ullrich wird nur noch in Frankfurt ermittelt

Jan Ullrich (Archivbild) (Foto: dpa)
  • Ex-Radsport-Profi Jan Ullrich soll im vergangenen Jahr zwei Menschen in zwei verschiedenen Städten gewürgt haben.
  • In Hamburg wird ein Ermittlungsverfahren gegen ihn jetzt eingestellt - aus "prozessökonomischen Gründen". In Frankfurt wird weiterhin ermittelt.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Radsport-Profi Jan Ullrich vorläufig eingestellt. Der 45-Jährige war im vergangenen September von einem Mitarbeiter am Hamburger Flughafen angezeigt worden. Ullrich soll den 34-Jährigen am Hals gewürgt haben, verletzt wurde aber niemand. Aus "verfahrenökonomischen Gründen" wird dieser Fall jetzt eingestellt. Der Grund: Gegen Ullrich wird aktuell auch in Frankfurt am Main wegen eines ähnlichen Falls ermittelt.

Der Vorfall in Hamburg sei strafrechtlich deutlich geringfügiger zu bewerten als der ähnliche Fall in Frankfurt, sagt Oberstaatsanwältin Nana Frombach. Dort - nur wenige Wochen vor dem Vorfall in Hamburg - soll Ullrich eine Prostituierte gewürgt haben. Da dieser Fall vermutlich schärfer geahndet wird, erlaubt es Paragraf 154 der Strafprozessordnung die Ermittlungen in Hamburg einzustellen.

Anfang August 2018 war Ullrich in einem Hotel in Frankfurt vorübergehend festgenommen worden. In einer Pressemitteilung hatte die Polizei von einer "handgreiflichen Auseinandersetzung mit einer Escortdame" gesprochen. Die Frau musste nach Polizeiangaben medizinisch versorgt werden. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte zudem mitgeteilt, Ullrich habe bei der Verhaftung unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden.

Bei einer Verurteilung und der Bildung einer Gesamtstrafe würde die Hamburger Tat nicht ins Gewicht fallen, erläutert die dortige Oberstaatsanwältin Nana Frombach. Darum könne das Verfahren vorläufig eingestellt werden. Das gelte allerdings nur, wenn das zuständige Gericht in Frankfurt eine vergleichsweise hohe Strafe verhänge. "Wenn nicht, würden wir unseren Fall wieder aufnehmen", sagt die Oberstaatsanwältin.

© Sz.de/dpa/AFP/aner - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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Von René Hofmann

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