Justiz:Entschädigungen für mehr als 2600 Tage in Haft

Ein Wachturm der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit wird von einem Sicherheitszaun eingerahmt. (Foto: Paul Zinken/dpa/Archivbild)

Besteht die Gefahr, dass ein Verdächtiger flieht oder mögliche Beweise für eine Straftat vernichtet, kann er ins Gefängnis kommen. Auch ohne Verurteilung. Stellt sich das als nicht gerechtfertigt heraus, wird der Staat zur Kasse gebeten.

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Berlin (dpa/bb) - Die Berliner Justiz hat im vergangenen Jahr 35 Menschen für insgesamt 2624 Tage in Haft entschädigt. An die Betroffenen wurden dafür im Jahr 2022 insgesamt 196.800 Euro gezahlt, wie die Senatsjustizverwaltung der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Betroffenen waren vorwiegend in Untersuchungshaft gekommen, bevor sich ihre Unschuld herausstellte oder die Beweise für eine Straftat nicht ausreichten.

Die Zeitspanne, die die betroffenen Menschen hinter Gittern verbrachten, fiel den Angaben zufolge sehr unterschiedlich aus. Im Minimalfall ging es um 4 Tage, in einem Einzelfall seien es 393 Tage gewesen. Für einen Hafttag werden 75 Euro gezahlt, dies ist bundesweit geregelt.

Angaben für 2023 lagen laut Justizverwaltung noch nicht vor. Im Jahr 2021 hatten nach früheren Angaben 54 Menschen eine Entschädigung von insgesamt 520.000 Euro erhalten - für zusammen 6936 Tage in Haft.

Die Justizbehörde betonte, dass die Auszahlung keinen Rückschluss auf eine Rechtswidrigkeit von Maßnahmen zulasse. Selbst bei einer Verurteilung könne es zu einer Entschädigung kommen - beispielsweise, wenn die Zeit in der U-Haft die eigentliche Haftstrafe übersteige.

Wie auch im Vorjahr gab es 2022 nicht nur Geld für zu Unrecht erlittene Haft aus der Justizkasse. Für Anwaltskosten oder für beschlagnahmte Gegenstände wurden insgesamt rund 67.190 Euro (2021: rund 31.280 Euro) gezahlt. Die Summe, die jeweils an die Betroffenen gezahlt wurde als Entschädigung, reichte laut Justizverwaltung von 36 bis 21.000 Euro.

© dpa-infocom, dpa:231228-99-424638/2

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