Niederlande:Prozess gegen Vater der isolierten Familie eingestellt

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Eine Drohnenaufnahme zeigt den abgelegenen Hof, in dessen Keller eine Familie jahrelang isoliert gehaust haben soll. (Foto: Wilbert Bijzitter/picture alliance/dpa/ANP)

Gerrit Jan van D. soll in Ruinerwold jahrelang seine Kinder isoliert, gequält und missbraucht haben. Nun wird er wegen schlechter Gesundheit freigelassen. Seine Familie beurteilt das unterschiedlich.

Von Thomas Kirchner

Es ist das unspektakuläre Ende eines spektakulären Falls: Der Prozess gegen Gerrit Jan van D., der seine Kinder jahrelang auf einem Bauernhof in den Niederlanden isolierte, wird nicht weitergeführt. Ein Gericht in Assen gab dem Wunsch der Staatsanwaltschaft nach, das Verfahren wegen Prozessunfähigkeit des Angeklagten zu stoppen. Er sei in zu schlechter geistiger Verfassung, um einer Verhandlung zu folgen, und könne sich entsprechend nicht adäquat verteidigen, erklärte das Gericht. Der Mann, der wegen jahrelanger Freiheitsberaubung seiner Kinder angeklagt war und zwei von ihnen auch sexuell missbraucht haben soll, sei freizulassen.

Das Gericht folgte damit der Beurteilung des Pieter Baan Centrum, einer psychiatrischen Klinik, in der die Zurechnungsfähigkeit von mutmaßlichen Schwerverbrechern untersucht wird. Gerrit Jan van D. hatte 2016 einen Hirnschlag erlitten. Der 68-Jährige ist halb gelähmt, kann fast nicht mehr sprechen, wenig sehen und hören, vor allem aber ist sein Realitätssinn eingeschränkt.

Seine Familie war im Oktober 2019 auf einem abgelegenen Hof nahe Ruinerwold in der Provinz Drenthe im Nordosten der Niederlande entdeckt worden - weil eines der Kinder geflohen war und sich einem Barbesitzer im Dorf offenbarte. Der Vater hatte mit sechs seiner zehn Kinder dort neun Jahre lang unbemerkt gelebt und sie komplett von der Außenwelt abgeschirmt. Danach wurden van D. und der Österreicher Josef B., der ihm den Bauernhof vermietete und die Familie versorgte, festgenommen.

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:Ein System aus psychischem Druck und brutaler Gewalt

In den Niederlanden hat der Prozess gegen den Vater begonnen, der seine sechs Kinder jahrelang auf einem Bauernhof gefangen hielt. Die Anklage zeichnet ein erschütterndes Bild.

Die Kinder, die nicht bei der Gemeinde gemeldet waren, wurden laut Anklage in strenger Zucht gehalten, mussten viel beten, bekamen oft nur Wasser zu trinken. Bestraft wurden sie unter anderem mit einem Stock oder durch Eintauchen in kaltes Wasser.

Offensichtlich war die Gewalt, die der Vater ausübte, nicht nur körperlicher Natur. Die Kinder hätten "hinter einem Türschloss im übertragenen Sinn" gelebt, sagte die Staatsanwältin. Van D. habe ein System aus psychischem Druck und Gewalt aufgebaut, wer etwas falsch machte, wurde mit Wegsperren bestraft. Wie die Kinder später bestätigten, musste eines von ihnen monatelang in der Hundehütte im Garten hausen, weil der Vater es für "unrein" erklärt hatte.

Gerrit Jan van D. glaubte, seine Kinder seien "von bösen Geistern" besessen

Geistiger Hintergrund war die Privatreligion, die sich van D., in den 80er-Jahren Mitglied der koreanischen Moon-Bewegung, zusammengeschustert hatte. Er sah sich als spirituelles Vorbild, als Heilsbringer, als Erlöser, und wurde immer aktiver im Internet. Neben Gemüseanbau ging es ihm um mentale Führung, Kampfkunst, selbstgezimmerte Rudergeräte oder "himmlische Körperübungen", zu denen er auch seine Kinder verdonnerte.

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Gerrit Jan van D., der mit seinen Kindern neun Jahre lang in den Niederlanden in der Isolation hauste, führte im Internet als Möchtegern-Influencer "John Eagles" ein kurioses Zweitleben.

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Die Einträge auf seiner Facebook-Seite und seinem Blog, die noch immer online sind, endeten 2016 nach dem Hirnschlag. In einem Tagebuch, das die Ermittler fanden, rechtfertigte van D. die Züchtigungen der Kinder damit, dass sie "von bösen Geistern" besessen seien.

Ihr sei bewusst, dass die Einstellung des Verfahrens für die Kinder ein Problem darstelle, erklärte die Staatsanwaltschaft. Insgesamt hat Gerrit Jan van D. zehn Kinder von zwei Frauen, das älteste war nie Teil der Gemeinschaft, drei weitere lösten sich 2011 vom Vater, zwei von ihnen sollen von ihm vergewaltigt worden sein, weil der "Geist ihrer Mutter" noch in ihnen lebte. Sechs Kinder wohnten mit ihm zuletzt auf dem Bauernhof. Nun sorgen sich die älteren laut Staatsanwaltschaft, dass die jüngeren weiterhin in der Macht ihres Vaters stehen und nach der Freilassung die alte Abhängigkeit wiederaufleben könnte. "Für sie ist er noch der Auserwählte."

Geiselnahme oder "Allround-Erziehung"? Kinder beurteilen Isolation ganz unterschiedlich

Vier Kinder, zu ihnen gehört auch der Junge, der sich dem Barbesitzer anvertraut hatte, hatten sich vor zwei Wochen erstmals geäußert, in einer Erklärung, die ihre Anwältin verlas. Die vier, inzwischen alle volljährig, beschreiben eine Art dreißigjährige Geiselnahme an verschiedenen Orten, die schon 1989 begonnen habe. "So etwas sollte kein Kind jemals erleben." Van D. habe ihnen auch die Schuld am Tod der Mutter 2004 gegeben. Das sei als "Angriff von außen" gedeutet worden, "für den wir verantwortlich waren".

Ihrer Ansicht nach könnte das Verfahren trotz der gesundheitlichen Beeinträchtigung des Vaters fortgeführt werden. Wichtig sei ihnen weniger die Bestrafung, vielmehr wollten sie durch das Gericht feststellen lassen, "dass das, was mit uns passiert ist, nicht geschehen hätte dürfen. Es wäre eine Anerkennung des unbeschreiblichen Leids, das wir seit unserer Geburt ertragen haben. Nicht nur seine, sondern auch unsere Interessen zählen."

Ganz anders äußerten sich am Donnerstag die fünf jüngeren Kinder. Sie erklärten, die Zeit sei keinesfalls traumatisch gewesen für sie, wohl aber das Jahr seit der Entdeckung. Der Vater habe ihnen eine "Allround-Erziehung" geben wollen: "wissenschaftlich, praktisch, kreativ und ja, auch religiös". Sie wollten ihren Vater am Nachmittag vor dem Gefängnis erwarten, möchten wieder mit ihm leben.

Einen Prozess wird es dennoch geben: Allerdings nicht gegen den Vater, sondern nur gegen Josef B., der der Beihilfe angeklagt ist. Er hatte sich als unschuldig bezeichnet und eine "Hexenjagd" beklagt.

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