Landgericht Berlin:Mordprozess um Autorennen am Ku'damm ausgesetzt

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Die Angeklagten bei der Neuauflage des Mordprozesses vor dem Berliner Landgericht. (Foto: dpa)
  • Der Mordprozess gegen zwei Autoraser vor dem Berliner Landgericht muss vor einer anderen Strafkammer verhandelt werden.
  • Die Verteidigung warf den Richtern vor, dass für sie ein Mordurteil bereits feststehe. Sie stellte einen Befangenheitsantrag.
  • Den Angeklagten wird vorgeworfen, durch ein illegales Autorennen auf dem Berliner Ku'damm den Tod eines 69-Jährigen vorsätzlich herbeigeführt zu haben.
  • Wie das Berliner Landgericht nun mitteilte, war der Antrag der Verteidigung erfolgreich. Die Hauptverhandlung ist ausgesetzt.

Der neu aufgelegte Mordprozess um ein illegales Autorennen auf dem Berliner Kurfürstendamm ist geplatzt. Die Hauptverhandlung sei ausgesetzt, teilte das Landgericht Berlin mit. Damit war ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die drei Richter der 40. Großen Strafkammer erfolgreich.

Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Männern vor, in der Nacht zum 1. Februar 2016 bei einem Rennen einen unbeteiligten 69-Jährigen getötet zu haben. Sie sollen seinen Tod billigend in Kauf genommen haben.

Das Berliner Landgericht hatte die beiden Fahrer deswegen im Februar 2017 wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt. Es war das erste Mal in der deutschen Rechtsgeschichte, dass ein Raser-Fall als vorsätzliche Tötung eingestuft wurde. Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil Anfang dieses Jahres auf, da das Gericht nicht ausreichend belegt habe, ob die beiden tatsächlich mit Vorsatz handelten - und nicht grob fahrlässig.

Der Vorwurf der Verteidigung: Für die Juristen stehe ein zweites Mordurteil schon fest

Wie eine Gerichtssprecherin erklärte, wird der Fall nun vor einer anderen Strafkammer nochmals neu verhandelt werden müssen. Grund ist dieses Mal, dass die Verteidigung direkt zum Auftakt der erneuten Verhandlung moniert hatte, für die Juristen stehe ein zweites Mordurteil schon zu Beginn des Prozesses fest. Eine andere Kammer des Gerichts kam nun zu dem Schluss, dass die "Besorgnis der Befangenheit" nicht ausgeschlossen werden könne.

Es sei Richtern zwar erlaubt, sich im Vorfeld einer Hauptverhandlung beispielsweise bei Entscheidungen über Haftfragen zu äußern, ohne dass dies deren Unparteilichkeit in Frage stelle, erklärte das Gericht. "Im vorliegenden Fall ließen jedoch einzelne Formulierungen und Argumente in der Begründung des Haftfortdauerbeschlusses der Richter diesen Rückschluss ausnahmsweise zu", hieß es in einer Mitteilung.

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Am Berliner Landgericht wird der Prozess gegen zwei Raser neu aufgerollt. Sie waren wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Am ersten Verhandlungstag arbeitet die Verteidigung das Thema Autorasen fast rechtsphilosophisch ab.

Von Verena Mayer

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