Geldstrafe für Beamten:Polizist für Besitz von Kinderpornos verurteilt

Er wurde beschuldigt, in einem halben Jahr 230 kinderpornografische Bilder aus dem Internet heruntergeladen zu haben: Ein leitender Polizeibeamter ist nach seinem Geständnis zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er hat seine Leitungsposition verloren, darf aber weiter als Polizist arbeiten.

Wegen des Besitzes von Kinderpornografie ist ein leitender Polizeibeamter im Kreis Herzogtum Lauenburg zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt worden. Der Beamte hatte gestanden, im Dezember 2012 und im Januar 2013 insgesamt 230 Bilder von Kinderpornoseiten im Internet heruntergeladen zu haben.

Das Amtsgericht Reinbek habe wegen der Taten bereits im August einen Strafbefehl von 90 Tagessätzen zu je 100 Euro erlassen, sagte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck am Montag. Die Lübecker Nachrichten hatten am Sonntag über die Verurteilung berichtet.

Weil der Angeklagte den Strafbefehl akzeptiert hatte, gab es keine öffentliche Hauptverhandlung. Das stelle aber keine Sonderbehandlung dar, sondern sei ein gängiges Instrument der Strafprozessordnung, um Verfahren unkompliziert abzuschließen, sagte der Pressesprecher weiter. Voraussetzung sei, dass der Angeklagte geständig sei und das Strafmaß ein Jahr Haftstrafe oder 360 Tagessätze bei Geldstrafe nicht überschreite.

Der Beamte dürfe im Polizeidienst bleiben, habe aber seinen Leitungsposten verloren, berichteten die Lübecker Nachrichten. Außerdem laufen gegen ihn disziplinarische Ermittlungen, das Landespolizeiamt prüft seine Versetzung.

© Süddeutsche.de/dpa/feko - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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