Fall Mia:Eine schreckliche Tat, ein ganz normaler Prozess

Lesezeit: 3 min

  • Der afghanische Flüchtling Abdul D. soll die 15-jährige Mia aus Kandel nach der Trennung des Paares aus Rache erstochen haben.
  • Nun hat in Landau der Prozess gegen den jungen Mann begonnen. Sein Verteidiger kündigt eine Aussage an.
  • Weil das Alter des Angeklagten nicht final geklärt ist, findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Von Susanne Höll, Landau

Die Region um das pfälzische Landau ist eine eher beschauliche Gegend, kein Hort von Schwerstkriminalität. Gut ein Dutzend Mordprozesse wurden 2017 am Landgericht verhandelt, es ging immer gesittet zu. Und damit das so bleibt, entschlossen sich die Sicherheitsbehörden zu einem für Landauer Verhältnisse ungewöhnlichen Schritt. Die Straßen um das Gericht sind für diese Verhandlung von der Polizei abgesperrt, ein Spezialeinsatzkommando ist im Einsatz. Strengste Sicherheitskontrollen im Landgericht, Sichtschutzwände auch. Alles zum Schutz des Prozesses gegen den afghanischen Asylbewerber, der am 27. Dezember seine Ex-Freundin in Kandel erstochen hatte.

Neben dem Mord an einer 19 Jahre alten Studentin aus Freiburg und dem Tod der Mainzer Schülerin Susanna F. hat kaum ein Verbrechen das Land so aufgewühlt wie der Tod der 15 Jahre alten Mia. Auch sie soll, so die Anklage, Opfer eines Flüchtlings geworden sein, Abdul D., mit dem sie zwischenzeitlich befreundet war. Ihr Schicksal ist ein Politikum geworden - Rechtspopulisten, Rechtsextreme, Hetzer und Fremdenfeinde veranstalten seit Januar in Kandel Protestaktionen, zum Leidwesen der Anwohner des 9000-Seelen-Ortes. Jeden ersten Samstag im Monat wird dort Kanzlerin Angela Merkel für den Tod Mias verantwortlich gemacht.

Tötung in Kandel
:15-jährige Mia V. erstochen - Prozessauftakt in Landau

Das Gericht unterbricht die Sitzung kurz nach Beginn, der Dolmetscher für den Angeklagten Abdul D. wird ausgetauscht. Seinem Verteidiger zufolge möchte er sich äußern und bereut die Tat sehr.

Die Leute vom rechten Rand, denen Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) unlängst in anderem Zusammenhang attestierte, politisch "buchstäblich über Leichen zu gehen", haben das Städtchen in der Südpfalz sozusagen gekapert. Solche befremdlichen Spektakel wollte die Landauer Justiz keineswegs am Gericht dulden; deshalb die Sperren. Vize-Gerichtspräsident Robert Schelp betont, dass hier kein politischer Prozess stattfindet und dass die Richter sich von niemandem unter Druck setzen lassen werden. "Aus meiner Sicht ist das kein herausragender Prozess. Vor Gericht sind alle gleich", sagt Schelp. Fragen nach einem besonderen Charakter des Verfahrens weist er zurück. Seine Botschaft: In Landau wird über die Schuldfrage eines Angeklagten verhandelt, nicht über die deutsche Asylpolitik.

Es ist unklar, wie alt der Angeklagte ist: 15 Jahre? Oder doch älter?

Natürlich müssen die Gerichte den Einzelfall entscheiden, ohne Rücksicht auf die öffentliche Stimmung. Aber die Menschen sind besorgt, nicht nur die Aufpeitscher und Hetzer, sondern auch die Friedfertigen, die sich im Grunde ja danach sehnen, dass ein Prozess wie dieser ohne Stimmungsmache stattfinden kann.

Die Verhandlung in Landau findet hinter verschlossenen Türen statt, des umstrittenen Alters des Angeklagten wegen. Dass Abdul D. nicht, wie er angegeben hatte, 15 Jahre und somit Jugendlicher sein konnte, wurde nach seiner Verhaftung festgestellt. Mindestens 17,5 Jahre sei er alt, sagen Experten. Das Landgericht urteilte für den Angeklagten und lässt nach den Bedingungen des Jugendstrafrechts verhandeln, mithin unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Der Angeklagte äußerte sich zum Prozessauftakt erstmals zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger Maximilian Endler verbreitete, sein Mandant bereue die Tat, wolle im Prozess auch aussagen. Der Dolmetscher wurde auf Antrag der Verteidigung ausgetauscht, ein Sachverständiger kam zu Wort. Mias Eltern treten als Nebenkläger auf. Die Sichtblenden im Gericht dienten nicht nur dem Schutz des Angeklagten vor Foto- oder Filmkameras.

Auch die Eltern sollen nicht dem Blick der Öffentlichkeit preisgegeben werden. Mias Familie kannte Abdul D., sie wusste um die Freundschaft. Die begann Ende 2016, da war Abdul D. gerade ein paar Monate in Deutschland, einer jener unbegleiteten jungen Flüchtlinge, um die man sich kümmerte, so gut es eben geht. Ein Jahr lang dauerte die Romanze. Abdul D., so die Ermittler, war eifersüchtig, es gab Streit. Sein Asylantrag war abgelehnt, er sollte in Deutschland bis zur Volljährigkeit noch geduldet werden. Mia beendete Anfang Dezember die Beziehung, Abdul D. soll ihr gedroht haben. Mias Familie zeigte ihn an, er bekam Besuch von der Polizei. Am Tag nach dem Weihnachtsfest folgte der Angeklagte in Kandel Mia und zwei ihrer Freunde in ein Kaufhaus. Abdul D. soll laut Anklage zwei Messer gekauft haben, eines davon mit einer 20 Zentimeter langen Klinge. Damit stach er später in dem Drogeriemarkt sieben Mal auf Mia ein, heimtückisch und aus niederen Beweggründen, wie die Staatsanwaltschaft meint.

Der junge Mann sei eifersüchtig gewesen, vielleicht auch schwer gekränkt. Man könne vermuten, dass übersteigerte Eifersucht und Rachegefühle mit der Herkunft des Angeklagten zu tun haben könnten, sagte Vize-Gerichtspräsident Schelp. Aber das sei nicht ausschlaggebend für die Richter. Man gehe vielmehr davon aus, dass Menschen, die in Deutschland lebten, wissen, dass solche Taten unakzeptabel seien.

Der Prozess soll bis Ende August dauern. Sollte sich bis dahin herausstellen, dass Abdul D. mindestens 18 Jahre alt ist, könnte er nach regulärem Strafrecht verurteilt werden. Dann müsste der Prozess öffentlich stattfinden und die Höchststrafe wäre nicht maximal zehn Jahre, sondern lebenslang.

© SZ vom 19.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: