Entscheidung in Karlsruhe:BGH ermöglicht härtere Bestrafung von Hooligans

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  • Gewaltbereite Hooligan-Gruppen können als kriminelle Vereinigung eingestuft und ihre Mitglieder damit härter als bislang bestraft werden.
  • Im konkreten Fall musste der Bundesgerichtshof (BGH) darüber entscheiden, ob die Verurteilung von fünf Hooligans aus Dresden Bestand hat.
  • Die Entscheidung dürfte erhebliche Auswirkungen auf die Strafverfolgung von Hooligans haben.

Hooligan-Gruppen können kriminelle Vereinigungen sein

Hooligans verabreden sich gerne zum Prügeln. Regelmäßig kommt es am Rande von Fußballspielen zu Randalen und Schlägereien. Im Oktober 2014 gab es bei einer Kundgebung der Gruppe "Hooligans gegen Salafisten" in Köln schwere Ausschreitungen. Oft treffen sich Hooligans aber auch heimlich in Wäldern und auf Wiesen zum Prügeln. Manchmal kämpfen auf beiden Seiten bis zu 50 Männer.

Die Regeln sind einfach: Keine Waffen, keine Frauen. Ein Extremsport, hart, aber fair, sagen Hooligans. Aber ist das wirklich so? Oder sind Massenschlägereien verboten, auch wenn die Beteiligten freiwillig teilnehmen? Mit solchen Fragen hat sich nun der Bundesgerichtshof befasst - und der Legende von der Massenschlägerei als Extremsport ein Ende bereitet.

Gewaltbereite Hooligan-Gruppen können als kriminelle Vereinigung eingestuft und ihre Mitglieder damit härter als bislang bestraft werden, haben die Richter am Donnerstag entschieden. Für die Einstufung reicht es demnach aus, wenn sich die Gruppen zu Massenschlägereien verabreden und treffen, weil Körperverletzung selbst mit Einwilligung der Beteiligten sittenwidrig und strafbar sei. (Az. 3 StR 233/14)

Welcher Fall verhandelt wurde

Der BGH musste im konkreten Fall darüber entscheiden, ob die Verurteilung von fünf mutmaßlichen rechtsextremen Hooligans Bestand hat. Die Dresdner "Hooligans Elbflorenz" - sie gilt als härteste und schlagkräftigste Gruppierung in Deutschland und traf sich oft sich nach den Spielen von Dynamo Dresden - war 2013 vom Landgericht Dresden als kriminelle Vereinigung eingestuft worden. Die verurteilten Hooligans hatten dagegen Revision eingelegt.

Die fünf Männer waren damals wegen ihrer Mitgliedschaft in der Vereinigung und anderer Straftaten verurteilt worden. Vier erhielten Haft-, einer eine Geldstrafe. Das Gericht lastete den Männern nicht nur Überfälle auf türkische Gaststätten in Dresden an, sondern auch organisierte Schlägereien mit anderen Hooligans.

Zu Unrecht, fand Rolf Franek, Verteidiger eines Dresdner Hooligans. Es sei das verfassungsmäßige Recht eines jeden einzelnen mit seinem Körper das zu machen, was er möchte, sagte er im Deutschlandfunk. Bis zu einer gewissen Grenze dürfe das nicht eingeschränkt werden, "nur weil wir vielleicht sagen, das gefällt uns nicht, was die Leute machen." Ein juristisch komplizierter Fall.

Urteil mit weitreichenden Folgen

Der BGH sieht das offenbar anders. Bei drei Angeklagten hoben die Richter das Urteil zwar zum Teil auf - das Landgericht muss deren Strafen neu bemessen -, grundsätzlich allerdings bestätigte der BGH das Urteil aus Dresden. Dass die Hooligans wissen, worauf sie sich einlassen? Dass sie geprellte Rippen in Kauf nehmen? Das alles spielt nun keine Rolle mehr.

Die Entscheidung könnte nun erhebliche Auswirkungen auf die Strafverfolgung haben. In entsprechenden Gruppen organisierte Hooligans können nun wegen der Mitgliedschaft oder der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.

Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), begrüßte das Urteil: "Jetzt kann die Polizei gegen solche kriminelle Vereinigungen viel massiver und wirkungsvoller vorgehen. Heute auch ein guter Tag für alle friedlichen Fußballanhänger." Ob die Entscheidung allerdings auch Auswirkung auf die "Hooligans gegen Salafisten" hat, ist ungewiss.

© SZ.de/dpa/AFP/SID/afis - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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