Ellwangen in Baden-Württemberg:Frau angezündet - Mann zu lebenslanger Haft verurteilt

Lesezeit: 1 min

Der Angeklagte (M) schwieg vor Gericht bis zum Schluss. (Foto: dpa)

Im Streit um das Haus überschüttet ein Mann seine von ihm getrennt lebende Frau in ihrem Auto mit Benzin und zündet sie an. Vor Gericht schweigt er. Der Richter bescheinigt dem Mann einen "absoluten Vernichtungswillen".

Ein Mann ist vor dem Landgericht in Ellwangen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er seine Frau in ihrem Auto mit Benzin übergossen und angezündet hat. Das Gericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der 48-Jährige seine von ihm getrennt lebende Ehefrau heimtückisch getötet hat. Die Tat sei von einem "absoluten Vernichtungswillen" getragen gewesen, sagte der Richter.

Die Staatsanwaltschaft hatte zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Damit hätte der Mann kaum eine Chance auf vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren gehabt. Er sei knapp daran vorbeigeschrammt, erklärte der Richter. Die besondere Schwere der Tat sah der Staatsanwalt auch darin, dass die Frau einige Sekunden lang bewusst mitbekommen haben könnte, wie der Wagen explosionsartig in Flammen aufging, in dem sie dann verbrannte. Die Eheleute hatten drei knapp volljährige Söhne.

Das genaue Motiv für die Tat blieb bis zum Urteilsspruch ein Rätsel. Die Anklagebehörde nimmt an, dass der Mann an jenem Novembermorgen des vergangenen Jahres nach einem Plan vorgegangen war. Er habe aus Wut vor allem über die finanziellen Folgen der Scheidung den Tod der damals 45-jährigen Frau beschlossen, sagte der Staatsanwalt.

Der Verlust des Eigenheims als Motiv

Der Angeklagte schwieg vor Gericht bis zum Schluss. Den Tathergang rekonstruierten die Richter anhand der Zeugenaussagen und der Spurenlage. Die Frau habe es in ihrer Not zunächst geschafft, das Auto zu verlassen - sei aber von ihrem Mann unter schweren Schlägen auf den Fahrersitz zurückgedrängt worden. Im Innern hatten sich inzwischen starke Benzindämpfe gebildet.

Die Verteidigung hatte dafür plädiert, unter dem höchstmöglichen Strafmaß zu bleiben. Sein Mandant habe sich immer um die Familie gekümmert und diese finanziell abgesichert, so der Anwalt. Im Kollegenkreis sei er als "zurückhaltend und freundlich" beschrieben worden. Die Klageseite habe von dem Angestellten ein falsches Bild. Dieser sei nicht kaltblütig. Seine Frau habe im Scheidungsverfahren die Ehe so beschrieben, dass diese ihre Lebenspläne kaputtgemacht habe. Dies und der Verlust des von ihm finanzierten Eigenheims habe bei seinem Mandanten zu einer schweren Kränkung geführt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ.de/dpa/swi - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: