Rheinland-Pfalz:Achteinhalb Jahre Haft für Mord an 15-Jähriger in Kandel

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  • Im Dezember 2017 ist eine 15-Jährige in einem Drogeriemarkt in Kandel von ihrem Exfreund erstochen worden.
  • Abdul D. ist mutmaßlich noch minderjährig, das Landgericht Landau verurteilte ihn nach Jugendstrafrecht.
  • Der Fall hatte eine bundesweite Debatte um Flüchtlinge in Deutschland ausgelöst. In Kandel kam es zu zahlreichen fremdenfeindlichen Protesten.

Weil er eine 15-Jährige erstochen hat, ist Abdul D. zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Landau sah es als erwiesen an, dass er seiner Exfreundin Mia V. kurz nach Weihnachten 2017 in einen Drogeriemarkt in Kandel gefolgt war und dort mehrmals mit einem Messer auf sie eingestochen hatte. Weil der Angeklagte wahrscheinlich noch minderjährig ist, fand der Prozess nicht öffentlich statt.

Die Richter verurteilten Abdul D. nach Jugendstrafrecht. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger hatten zuvor eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert, die Verteidigung sieben Jahre und sechs Monate wegen Totschlags. Abdul D. stammt mutmaßlich aus Afghanistan und kam 2016 nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, er sollte bis zur Volljährigkeit noch geduldet werden. Sein Anwalt erklärte, Abdul D. akzeptiere das Strafmaß. Das Urteil sei "angemessen".

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Mia V. und Abdul D. hatten sich wenige Monate nach seiner Ankunft kennengelernt. Nach einem Jahr trennte sich das Mädchen von ihm. Abdul D. soll ihr gedroht haben. Mias Familie zeigte ihn an. Kurz vor der Tat kaufte er zwei Messer, eines davon mit einer 20 Zentimeter langen Klinge - die spätere Tatwaffe.

Der Mordfall hatte eine bundesweite Debatte ausgelöst. Zum einen über die Altersfeststellung bei jungen Flüchtlingen, aber auch über den Einfluss von kulturellen Unterschieden bei Beziehungstaten. Flüchtlinge, wie der mutmaßlich aus Afghanistan stammende Abdul D., besitzen oft keine Papiere. Sein genaues Alter ist nach wie vor unklar. Er selbst hatte behauptet, 15 Jahre alt zu sein. Experten kamen jedoch zu dem Schluss, dass er mindestens 17,5 Jahre alt ist. Ab 18 Jahren kann ein Angeklagter nach regulärem Strafrecht verurteilt werden.

Über den familiären Hintergrund von Abdul D. und die Umstände seiner Flucht ist wenig bekannt. Er kam als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland und lebte in einem Asylheim im rheinland-pfälzischen Kandel. Nach der Tat kam es in dem 9000-Einwohner-Ort im Landkreis Germersheim zu zahlreichen Protesten, vor allem von Rechtsextremen. Das Gerichtsgebäude in Landau wurde von der Polizei aus Sicherheitsgründen abgeschirmt.

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