Duisburg:Gedenkstätte für Loveparade-Unglück verwüstet

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Die zerstörte Gedenkstätte für die Loveparade-Katastrophe in Duisburg. (Foto: Jana Stegemann)

Bilder von Verstorbenen wurden ebenso wie eine zentrale Gedenktafel zerstört. Erst vor wenigen Tagen war der Prozess um die Katastrophe, bei der 21 Menschen ums Leben kamen, ohne Urteil eingestellt worden.

Die Gedenkstätte für die Loveparade-Katastrophe in Duisburg ist beschädigt worden. Eine große Gedenktafel aus Stein ist zerbrochen, drei Bilderrahmen mit Fotos von weiblichen Opfern sind zerstört, das Glas ist gesplittert, die Rahmen verbogen. Um die Stelle herum finden sich mindestens drei zerbrochene Tonfiguren. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung, ein Motiv sehen die Beamten im Moment nicht.

Auffällig ist jedoch, zu welchem Zeitpunkt der Vandalismus stattfand. Am vergangenen Montag war der Prozess um das Unglück eingestellt worden - bei den drei zuletzt verbliebenen Angeklagten hatte das Gericht zuvor nur eine geringe Schuld vermutet.

Landgericht Duisburg
:Loveparade-Prozess wird eingestellt

21 Menschen sind vor zehn Jahren bei der Loveparade in Duisburg ums Leben gekommen. Wer trägt dafür die Verantwortung? Eines der aufwendigsten Gerichtsverfahren der Nachkriegsgeschichte geht ohne Urteil zu Ende.

Im Juli 2010 waren bei der Loveparade in Duisburg 21 junge Menschen auf einer Zugangsrampe erdrückt worden. Mehr als 650 Menschen wurden verletzt. Einige leiden bis heute unter den Folgen. Eines der aufwendigsten Strafverfahren der Nachkriegszeit endete damit nach knapp zweieinhalb Jahren und 184 Sitzungstagen. Vorangegangen war eine zweimonatige coronabedingte Unterbrechung. Anwälte von Nebenklägern und ein Verteidiger kritisierten die Einstellung. Zuletzt hatten noch drei leitende Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent auf der Anklagebank gesessen. Sie sind mittlerweile 43, 60 und 67 Jahre alt. Die Verfahren gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und einen weiteren Lopavent-Mitarbeiter waren bereits vor über einem Jahr eingestellt worden, ebenfalls ohne Auflagen. Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung wäre Ende Juli verjährt.

Eine mögliche individuelle Schuld der Angeklagten an der Katastrophe sei als gering anzusehen, stellte das Gericht fest. Zwar sah es bei den Angeklagten "schwere Planungsfehler". Die Handlungen der Angeklagten hätten die schrecklichen Geschehnisse jedoch nicht allein, "sondern erst im Zusammenwirken mit einer Vielzahl anderer Umstände möglich gemacht". Die Angeklagten hätten sich in der Planungsphase darum bemüht, eine für die Besucher sichere Veranstaltung zu organisieren. Bei der Entscheidung für eine Einstellung sei auch berücksichtigt worden, dass die Angeklagten durch die lange Verfahrensdauer Belastungen ausgesetzt gewesen seien.

Gericht: Unglück hätte noch am Veranstaltungstag verhindert werden können

Das Unglück hätte nach Auffassung der Richter auch am Veranstaltungstag noch verhindert oder zumindest in den Folgen abgemildert werden können. Das Gericht nannte als Maßnahmen etwa eine zwischen Veranstalter und Polizei abgestimmte Steuerung der Personenströme, zeitweise Schließungen von Vorsperren oder verstärkten Einsatz von Ordnern, um Personen von der Rampe weg zu leiten. Auch ein vorübergehendes Anhalten der Musikwagen auf der Paradestrecke wäre möglich gewesen.

"Dies ist ein schlechter Tag für die Justiz", kritisierte Nebenklage-Anwalt Julius Reiter den Einstellungsbeschluss. "Die Art und Weise der Beendigung unter Abwesenheit des Sachverständigen, den wir nicht befragen konnten, ist ein unwürdiges Ende des Prozesses." Verteidiger Volker Römermann kritisierte dagegen, dass seinem Mandanten durch die Einstellung ein fairer "Abschluss des Verfahrens durch einen Freispruch verwehrt" worden sei.

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