Deutscher Adel:Burg Rheinfels geht nicht an Hohenzollern zurück

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Das Landgericht Koblenz wieß die Besitzansprüche der Familie Hohenzollern an der Burg Rheinfels zurück. (Foto: dpa)
  • Die Burg Rheinfels bleibt im Besitz der Stadt St. Goar.
  • Die Stadt hat die Burg auf 99 Jahre an einen Hotelbetreiber verpachtet.
  • Georg Friedrich Prinz von Preußen hatte im Prozess argumentiert, die 99-jährige Erbpacht käme einem Verkauf gleich und verstoße damit gegen die Auflagen, die der Stadt bei der Übertragung der Burg gemacht wurden.

Auf den ersten Blick erinnert vieles in dieser Geschichte an ein Märchen: Es geht um einen Prinz und eine Burg. Doch das Happy End für den Prinzen bleibt aus. Das Landgericht Koblenz hat die Klage von Georg Friedrich Prinz von Preußen abgewiesen. Der Ururenkel des letzten deutschen Kaisers hatte das Land Rheinland-Pfalz, die Stadt St. Goar und das Burghotel verklagt und den einstigen Familienbesitz zurückgefordert.

Auf den zweiten Blick entpuppt sich das Märchen als eher nüchterner Inhalt einer Gerichtsakte - die jedoch die grundlegende Frage beinhaltet, welche Besitzansprüche Adelshäuser in Deutschland geltend machen können. Die Burg Rheinfels befand sich seit dem 19. Jahrhundert im Besitz des Hauses Hohenzollern. 1924 wurde die Stadt St. Goar Eigentümerin. Dabei wurde der Stadt die Auflage gemacht, das Gemäuer nicht zu verkaufen. 1998 schloss sie mit dem Betreiber eines Hotels eine Erbpacht für 99 Jahre, mit der Option auf ebenso lange Verlängerung ab. Der Hohenzollern-Prinz Georg Friedrich argumentierte, der Vertrag käme einem Verkauf, und damit einer Verletzung der Auflage, gleich.

Das Landgericht urteilte nun, die Burgruine sei nach dem Untergang des Kaiserreiches als "gebundenes Sondervermögen" und somit nicht als Privatvermögen der Hohenzollern-Familie an die damalige preußische Krongutsverwaltung gegangen. Damit hätte die Burg nicht in die Hände der Hohenzollern-Familie, sondern allenfalls in das Eigentum des preußischen Staates fallen können, dessen Rechtsnachfolger das Land Rheinland-Pfalz ist. Die Adelsfamilie habe damit ohnehin kein Anrecht auf eine Rückgabe der Burg - egal ob ein Verstoß vorliegt oder nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Familie Hohenzollern kann noch Berufung dagegen einlegen.

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