Eine Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt hat am Mittwoch eine neue Beweisaufnahme im Fall eines verurteilten Doppelmörders abgelehnt und ihn zur Zahlung von fast 70 000 Euro verurteilt. Es bleibe für die Kammer kein Zweifel an der Schuld des Beklagten, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Begründung.
Andreas Darsow war 2011 für schuldig befunden worden, ein Nachbars-Ehepaar getötet zu haben. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 52-jährige beteuert seit Jahren seine Unschuld und will ein Wiederaufnahmeverfahren. Alle Versuche sind bislang gescheitert.
Eine neue Beweisaufnahme in dem Zivilverfahren hätte nach Angaben von Darsows Anwalt Gerhard Strate ein möglicher Hebel für ein solches Verfahren sein können. In dem Zivilverfahren ging es nicht um die Verbrechen, sondern um Forderungen des Landes Hessen gegen Darsow. Hessen fordert die Rückzahlung von Versorgungskosten für die damals schwer verletzte, behinderte Tochter des ermordeten Paares.
Darsows Frau will weiter um ein Wiederaufnahmeverfahren kämpfen, kündigte sie nach dem Urteil an.