Babenhausen:Keine neue Beweisaufnahme für verurteilten Doppelmörder

Wegen der Lärmbelästigung soll er seine Nachbarn getötet haben: Andreas Darsow im Juli 2011 im Landgericht Darmstadt. (Foto: Claus Völker/picture alliance/dpa)

2011 wurde Andreas Darsow schuldig gesprochen, noch immer beteuert er seine Unschuld. Eine neue Beweisaufnahme in einem Zivilverfahren, in dem es um 70 000 Euro ging, lehnt ein Gericht nun ab.

Eine Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt hat am Mittwoch eine neue Beweisaufnahme im Fall eines verurteilten Doppelmörders abgelehnt und ihn zur Zahlung von fast 70 000 Euro verurteilt. Es bleibe für die Kammer kein Zweifel an der Schuld des Beklagten, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Begründung.

Andreas Darsow war 2011 für schuldig befunden worden, ein Nachbars-Ehepaar getötet zu haben. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 52-jährige beteuert seit Jahren seine Unschuld und will ein Wiederaufnahmeverfahren. Alle Versuche sind bislang gescheitert.

Eine neue Beweisaufnahme in dem Zivilverfahren hätte nach Angaben von Darsows Anwalt Gerhard Strate ein möglicher Hebel für ein solches Verfahren sein können. In dem Zivilverfahren ging es nicht um die Verbrechen, sondern um Forderungen des Landes Hessen gegen Darsow. Hessen fordert die Rückzahlung von Versorgungskosten für die damals schwer verletzte, behinderte Tochter des ermordeten Paares.

Darsows Frau will weiter um ein Wiederaufnahmeverfahren kämpfen, kündigte sie nach dem Urteil an.

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Wegen der Lärmbelästigung soll er seine Nachbarn getötet haben: 2011 wurde Andreas Darsow als Mörder verurteilt, nun hofft er auf eine neue Beweisaufnahme.

Von Gianna Niewel

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