Brüssel:EU-Kommission rügte vor Monaten lasche Aufsicht über Flugtauglichkeit von Piloten

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  • Die EU-Kommission soll schon Ende 2014 auf Bedenken wegen der Flugsicherheit deutscher Airlines hingewiesen haben.
  • Es geht um die Aufsicht über die Flugtauglichkeit von Piloten: Brüssel hatte das zuständige Luftfahrtbundesamt aufgefordert, die Airlines bei Gesundheitschecks schärfer zu überwachen.
  • Die Kommission prüft nun eine Klage gegen Deutschland.

Kritik an der Aufsicht von Gesundheitschecks

Schon Monate vor dem Absturz der Germanwings-Maschine hat die EU-Kommission Deutschland wegen einer zu laschen Aufsicht über die Flugtauglichkeit von Piloten gerügt. Bereits im November vergangenen Jahres schickte die EU-Behörde einen Brief an Deutschland mit der Aufforderung, das zuständige Luftfahrtbundesamt (LBA) müsse die Airlines bei den Gesundheitschecks schärfer überwachen. Das verlautete aus Kreisen der Brüsseler EU-Kommission. Zuvor hatte bereits das Wall Street Journal berichtet.

Die Rüge der EU-Kommission habe sich darauf bezogen, dass die Behörden die Ausstellung von Flugtauglichkeitsbescheinigungen für Piloten zu wenig kontrollierten und dies nicht den EU-Regeln entspreche, hieß es in EU-Kreisen. Diese Checks bescheinigen Piloten körperliche Fitness. Grundlage für den Brief seien Beschwerden der Europäischen Agentur für Flugsicherheit EASA gewesen. Die EASA bemängelte, dass das deutsche Luftfahrtbundesamt zu wenig Personal vorhalte, zu wenig Zugang zu medizinischen Akten habe und Ärzte und Medizinzentren, die die Tests durchführten, zu wenig überwache.

Nächster Schritt wäre eine Klage gegen Deutschland

Die EU-Kommission bestätigte auf Anfrage nur, dass sie auf Basis von EASA-Empfehlungen "eine Reihe von Fragen" an die deutschen Behörden zur Flugsicherheit gestellt habe. Die EU-Kommission werte derzeit die Antwort aus Deutschland aus. "Wenn die Abhilfemaßnahmen nicht den EU-Standards entsprechen, wird die EU-Kommission die notwendigen Schritte einleiten", teilte die EU-Behörde mit. Der nächste Schritt wäre eine Klage gegen Deutschland wegen Verletzung des EU-Vertrages.

Das EU-Recht sieht vor, dass ein beruflicher Einsatz im Cockpit von der Fitness abhängt. Berufspiloten müssen ihre Fitness jährlich bei einem gründlichen Gesundheitscheck durch einen flugmedizinischen Sachverständigen nachweisen - ab dem 40. Lebensjahr sogar alle sechs Monate. Gibt es psychologische Auffälligkeiten, werden die Piloten an spezielle Luftfahrtpsychologen überwiesen. Bei schwerwiegenden ärztlichen Bedenken droht das Aus für den Flugberuf.

Expertengruppe berät über Konsequenzen nach Flugzeugunglück

Seit Mittwoch beraten Experten der Bundesregierung und der Luftfahrtbranche über Konsequenzen aus dem Germanwings-Unglück. Bei dem Absturz der Germanwings-Maschine am 24. März in den französischen Alpen waren 150 Menschen ums Leben gekommen. Der Copilot soll früher unter Depressionen gelitten haben und die Maschine absichtlich zum Absturz gebracht haben.

Die Taskforce will untersuchen, ob es Veränderungen an den Sicherheitsfunktionen der Cockpittüren geben müsse. Es gehe aber auch um die Frage, ob man die Feststellung und Überprüfung der Flugtauglichkeit von Piloten verbessern könne, teilte der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) mit. "Im Interesse der Sicherheit werden wir alle Handlungsoptionen sorgfältig und umfassend untersuchen, um Vor- und Nachteile von Veränderungen abwägen zu können", sagte der BDL-Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow.

Bei der Katastrophe war der Copilot krankgeschrieben, was er jedoch anscheinend verheimlichte. Worunter er litt, ist nicht bekannt. Nach früheren Lufthansa-Angaben hatte der Mann "ein voll gültiges Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1".

© süddeutsche.de/dpa/Reuters/kfu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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