Bizarrer Rechtsstreit in Spanien:Ein Platz auf der Sonne

Eine Spanierin bietet im Internet Grundstücke auf der Sonne an. Ebay löscht die Anzeige - weil nur Gegenstände verkauft werden dürften, die es wirklich gibt. Doch eine Klage der Frau hat womöglich sogar Aussicht auf Erfolg.

Von Markus C. Schulte von Drach

Auf Ebay gibt es bekanntlich nicht nur nützliche Alltagsgegenstände wie Waschmaschinen oder Wohnzimmerschränke zu kaufen, sondern auch eine Menge Dinge, auf die man nicht so schnell kommt: Toastbrote mit einem Bild der Jungfrau Maria etwa, die Haare von Britney Spears, ein F/A-18-Hornet-Kampfjet vom Schrottplatz, die gesamte Insel Neuseeland oder ganz Island (allerdings ohne die Sängerin Björk).

Nicht alle Angebote lassen die Betreiber von Ebay zu. (Neuseeland gehört, soweit bekannt ist, noch den Neuseeländern, Island den Isländern.) Trotzdem ist der Enthusiasmus mancher Ebay-Verkäufer ungebrochen, die verrücktesten Dinge zu inserieren.

Zu den ungewöhnlichsten Angeboten gehört wohl jenes von Maria Angeles Duran. Die 54-jährige Spanierin hat versucht, Grundstücke auf der Sonne zu verkaufen.

Juristisch ist die Okkupation der Sonne kein Problem

In Besitz genommen hat Duran die Sonne bereits 2010 - aus der Distanz allerdings. Eine Reise dorthin, um ihre Ansprüche zu untermauern, hat sie nicht unternommen.

Juristisch ist eine solche Eulenspiegelei kein Problem. Es existiert zwar ein Weltraumvertrag auf der Basis einer Erklärung der Vereinten Nationen, dem zufolge Regierungen Himmelskörper wie den Mond oder die Sonne nicht für sich beanspruchen dürfen. Für Privatpersonen gilt das aber nicht. Jeder hätte also im Prinzip die Sonne zu seinem Eigentum machen können - Duran war nur die erste, die auf die Idee gekommen ist.

Ihre Eigentumsrechte anzumelden, lag für Duran auf der Hand. Schließlich hat der Amerikaner Dennis Hope bereits vor etlichen Jahren den Mond und die anderen acht Planeten unseres Sonnensystems inklusive deren Monde zu seinem Besitz erklärt und verkauft seit den Neunzigerjahren Grundstücke dort.

Basis von Hopes und Durans Anspruch auf Mond und Sonne ist der Artikel 2 des Weltraumvertrages aus dem Jahre 1967: "Der Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper unterliegt keiner nationalen Aneignung."

Ebay stoppte den Verkauf, einige Käufer haben bereits gezahlt

Abgesehen von Ansprüchen möglicher Aliens auf ihren Heimatplaneten, steht also nichts dem Wunsch entgegen, jegliche Himmelskörper zum persönlichen Eigentum zu erklären. Und so hat sich Duran eine notariell beglaubigte Besitzurkunde über die Sonne verschafft.

Hope verdient seit Jahren Geld als Mond-Makler. 2013 wollte Duran es ihm nachtun und bot Sonnengrundstücke auf Ebay an. Doch Ebay stoppte den Verkauf, nachdem bereits Hunderte Käufer Interesse angemeldet und einige sogar schon Geld überwiesen hatten. Auf der Plattform, so die Begründung, dürften nur Dinge verkauft werden, die es tatsächlich gibt.

Duran hat 2014 Klage wegen Vertragsbruch gegen Ebay eingereicht, und wie die spanische Zeitung La Voz de Galicia berichtet, wird es in diesem Jahr offenbar zu einem Prozess kommen. Für Duran steht nicht nur die Verkäufergebühr auf dem Spiel, die sie im Falle einer Niederlage vergebens investiert hat. Sie will auch Schadenersatz, da sie daran gehindert worden sei, Geld auf legalem Wege einzunehmen.

Ganz so irre, wie es auf den ersten Blick klingt, ist der Verkauf der Sonnenländereien vielleicht nicht. Spanischen Medienberichten zufolge will Duran einerseits auf das Problem hinweisen, dass auch auf der Erde Güter, die im Prinzip allen zustehen müssten, von Firmen oder Privatunternehmern verkauft werden. Wasser etwa, oder Wind. Zum anderen habe sie ihre Einnahmen weitgehend wohltätigen Zwecken zuführen wollen.

Für jene, die sich für ein solares Grundstück interessieren, besteht übrigens die Möglichkeit, auf Durans Homepage eine Parzelle zu erwerben. Der Preis ist - verglichen mit den Bodenpreisen in gefragten Metropolen wie London, Paris oder München - äußerts moderat: einen Euro pro Quadratmeter.

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