Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach:Angeklagter zu 13 Jahren Haft verurteilt

Der Angeklagte sitzt während eines Verhandlungstages Ende August in Handschellen im Gerichtssaal des Landgerichts neben seinem Anwalt. (Foto: Sascha Steinbach/dpa)

Der Mann hatte seine Kinder sexuell missbraucht und Bilder der Taten über Chatgruppen verschickt.

In einem Prozess zum Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach ist der Angeklagte in Wiesbaden zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht verhängte am Montag gegen den 39-Jährigen eine Freiheitsstrafe wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in mehr als 50 Fällen sowie Besitzes, Herstellung und der bandenmäßigen Verbreitung kinderpornografischer Schriften. Zudem ordnete das Wiesbadener Landgericht die Unterbringung des Mannes in der Sicherungsverwahrung an. Die Urteilsbegründung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Dem Mann war vorgeworfen worden, seine Kinder, darunter ein Säugling und ein Stiefkind, sexuell missbraucht und Bilder der Taten über Chatgruppen verschickt zu haben. Die Anklage umfasst den Gerichtsangaben zufolge 291 Taten zwischen Januar 2014 und Oktober 2019. Die Verhandlung hatte zum Schutz der Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.

Der 39-Jährige sitzt seit Oktober 2019 in Untersuchungshaft. Die Urteilsverkündung fand aufgrund der Corona-Pandemie nicht im Landgericht Wiesbaden, sondern in einem externen Gerichtssaal auf einem Festplatzgelände in Wiesbaden-Biebrich statt.

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Die Ermittlungen zu dem Missbrauchskomplex waren nach Durchsuchungen bei einem 43 Jahre alten Familienvater im nordrhein-westfälischen Bergisch Gladbach im Herbst 2019 ins Rollen gekommen. Polizisten hatten bei dem Koch und Hotelfachmann nicht nur riesige Mengen kinderpornografischen Materials gefunden - sie stießen auch auf digitale Kontakte zu anderen Männern.

Mittlerweile werden Spuren aus Foren, Gruppenchats und Messenger-Diensten zu Tausenden möglichen Verdächtigen verfolgt. Der 43-Jährige wurde Anfang Oktober zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem ordnete das Kölner Landgericht die Unterbringung des Mannes in der Sicherungsverwahrung an.

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