Baden-Württemberg:Angeklagter gesteht Mord an Joggerin aus Endingen

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  • Im Prozess um eine ermordete Joggerin in Endingen bei Freiburg hat der Angeklagte die Tat gestanden.
  • Er sei "fassungslos" über sein Handeln und habe keine Erklärung dafür, ließ der 40-jährige Mann von seinem Verteidiger verlesen.
  • Dem Mann wird auch der Mord an einer 20 Jahre alten französischen Austausch-Studentin in Kufstein vorgeworfen.

Im Fall der getöteten Joggerin in Endingen bei Freiburg hat der Angeklagte die Tat gestanden. Der Fall wird seit heute Morgen am Landgericht Freiburg verhandelt, dem 40-jährigen Lastwagenfahrer aus Rumänien wird Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen.

Es tue ihm leid, teilte der Angeklagte in einer am ersten Verhandlungstag von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung mit. Er habe "mit einer Schnapsflasche zugeschlagen", erklärte der Anwalt im Namen seines Mandanten. Er wisse, es sei "unverzeihbar", was er getan habe. Der Angeklagte war nach eigenen Angaben "depressiv" und habe getrunken. Er verneinte sexuelle Motive. Er sei "fassungslos" über die Tat und habe keine Erklärung dafür.

Der Mann soll Anfang November vergangenen Jahres die junge Frau in einem Waldstück in den Weinbergen von Endingen überfallen und vergewaltigt haben. Der Anklage zufolge soll er danach mit einer Eisenstange auf ihren Kopf eingeschlagen haben, bis sie starb.

Dem Mann wird auch der Mord an einer 20 Jahre alten französischen Austausch-Studentin aus Lyon im Januar 2014 im etwa 400 Kilometer von Endingen entfernten Kufstein in Österreich zur Last gelegt. An beiden Tatorten waren identische Spuren gefunden worden. Im Freiburger Prozess wird aber nur der Mord in Endingen verhandelt, die österreichische Justiz will danach das Vorgehen im Fall der getöteten Studentin aus Lyon prüfen.

Der Angeklagte wurde im Juni dieses Jahres festgenommen, er sitzt seither in Untersuchungshaft. Für den Prozess sind zunächst acht Verhandlungstage geplant. Ein Urteil soll es Ende Dezember geben. Die Eltern der in Endingen ermordeten Frau und ihr Ehemann treten in dem Prozess als Nebenkläger auf.

Ein psychiatrischer Gutachter soll im Prozess eine Gefährlichkeitsprognose über den 40-Jährigen erstellen. Von dieser hängt ab, ob im Falle einer lebenslangen Haft für den Angeklagten eine anschließende Sicherungsverwahrung in Frage kommt.

© SZ.de/AFP/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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