Freispruch für Anwalt:Nur Verlierer

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Das Bild zeigt Ralph W. (rechts, verpixelt) zu Beginn des Prozesses im Aachener Landgericht - nun wurde er freigesprochen. (Foto: Henning Kaiser/dpa)

Ralph W. trat als Anwalt eines NSU-Opfers auf, das es nie gab. Das Landgericht Aachen hat ihn nun freigesprochen - und gleich mehrere Stellen benannt, an denen Dinge schiefgelaufen sind.

Von Christian Wernicke, Aachen

Bevor die Vorsitzende Richterin am Landgericht Aachen ihr Urteil verkündet, wird sie persönlich. Sie erzählt, was sie am Montagmorgen im Radio gehört habe - dass in Aachen "heute nämlich ein Anwalt verurteilt werden soll". Nur, so belehrt die Juristin Melanie Theiner, so gehe es eben nicht zu bei Justitia in Deutschland: Hier entscheide ein Gericht "nicht nach Stimmungsbild", sondern man halte sich "daran, was das Gesetz sagt". Und deshalb habe die 9. Große Strafkammer nunmehr keine andere Wahl, als Ralph W., den Skandal-Advokaten mit Phantom-Mandantin im NSU-Terrorprozess, freizusprechen.

Kein Betrug, auch keine Urkundenfälschung - also keine Strafe. Nur dies: W. habe sicherlich "große Fehler" begangen, so Theiner, er hätte "den Zug in den eigenen Abgrund aufhalten können". Sicher, dass der 53-Jährige zweieinhalb Jahre lang als Anwalt eines angeblichen Opfers des NSU-Nagelbomben-Anschlags von 2004 auftrat, das es in Wirklichkeit nie gab, und dass er sich dafür mehr als 211 000 Euro Gebühren und Auslagen bezahlen ließ - all das sei "grob fahrlässig" gewesen. Nur, Vorsatz sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen - und allein darauf komme es an. Denn anders als bei Tötungsdelikten gelte im Strafrecht: "Es gibt keinen fahrlässigen Betrug."

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Es scheint, als gäbe es zum Ende dieses spektakulären Prozesses um Betrug und Standesrecht, um Dreistigkeit und Dummheit nur Verlierer. Richterin Theiner sieht ihre Kammer als erste Verliererin, denn gemessen an den Erwartungen der Öffentlichkeit galt: "Wie wir's auch machen, wir machen es verkehrt." Das Strafrecht sei das falsche Mittel, das Gebaren des Anwalts müsse nun berufsrechtlich geahndet werden. Weshalb W. trotz des Freispruchs der zweite Verlierer sein dürfte: Mit gebeugtem Rücken, den Blick gesenkt, vernahm der Anwalt das Urteil. Kurz drauf eilte er, angetrieben und gelotst vom eigenen Sohn, aus dem Gerichtssaal. W. weiß: Jetzt wird die Generalstaatsanwaltschaft Köln gegen ihn vorgehen, etwa weil er für sein lukratives Mandat im NSU-Prozess einem Helfershelfer Provisionen gezahlt hatte. Vorm Anwaltsgerichtshof droht dem Mann aus dem rheinischen Eschweiler ein Berufsverbot.

Die Rolle des Attila Ö.

Der dritte Verlierer im Aachener Betrugsverfahren ist ein Toter. Attila Ö. kann sich nicht mehr wehren, er verstarb vor drei Jahren - und W. hatte stets behauptet, der arbeitslose Gelegenheitsarbeiter sei nicht sein Helfershelfer, sondern der einzige Drahtzieher des Großbetrugs gewesen. Das Gericht ist dieser Version jetzt weitgehend gefolgt.

Unstrittig ist, dass es Attila Ö. war, der sich im Frühjahr 2013 das Phantom Meral Keskin ausgedacht hatte. Ö., der beim NSU-Anschlag 2004 selbst schwere Verletzungen erlitten hatte, brauchte Geld - weshalb er wohl auf die Idee kam, wahrheitswidrig auch seine Mutter zum Opfer zu erklären. Ö. spekulierte auf eine Entschädigung für Gewaltopfer aus der Kasse des Bundesamtes für Justiz. Als er zu diesem Zweck eine Zeugin für die (erlogenen) Verletzungen seiner Mutter benötigte, erfand er zunächst deren angebliche Freundin Meral Keskin. Und als dann ein anderer Kölner Anwalt auch noch weitere NSU-Opfer suchte und dafür Provisionen in Aussicht stellte - da ließ sich Ö. samt der Legende seines Phantom-Opfers an den Eschweiler Anwalt W. vermitteln.

Fragwürdige Details

Genau dieser Zeitpunkt, so Richterin Theiner, sei entscheidend für die Schuldfrage: Damals, ganz zu Beginn seines Mandats, sei der Anwalt getäuscht worden. Alle späteren Nachlässigkeiten bis zur Enttarnung von W.s Phantom Meral Keskin - sein allenfalls "kursorisches Studium" der Gerichtsakte oder sein "blindes Vertrauen" in Attila Ö. - sei strafrechtlich irrelevant. Zwar blieben da allerlei fragwürdige Details, so Theiner. Aber das Gericht könne eben nicht "alle Indizien in einen Topf werfen, umrühren - und dann kommt unten der bedingte Vorsatz raus". Im Rechtsstaat gelte der Leitsatz: Im Zweifel für den Angeklagten.

Gegen Ende ihres Urteils identifizierte Richterin Theiner dann noch einige Verlierer mehr. Die Staatsanwaltschaft Köln etwa, der "eklatante Widersprüche" bei den Vernehmungen des Attila Ö. nicht aufgefallen seien. Oder das ehrenwerte Oberlandesgericht München, das "alles vor Augen hatte" und doch viel zu lange die Fama vom NSU-Opfer Keskin hinnahm. Verlierer ist zudem das Bundesamt für Justiz, das wohl aus Angst, das Phantom-Opfer könne die Presse mobilisieren, trotz Zweifeln eine Entschädigung in Höhe von 5000 Euro an Anwalt W.s Kanzlei überwies. Diesen Schaden, so riet Richterin Theiner dem freigesprochenen W. abschließend, könne der Anwalt wiedergutmachen. Per Rückzahlung.

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