Anti-Geldwäsche-Behörde:Vorwurf Bestechlichkeit: FIU betont Schutzstandards

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Ein Modell, bei dem gewaschene Geldscheine auf einer Leine hängen, steht bei einer Pressekonferenz zum Jahresbericht der Financial Intelligence Unit (FIU) auf einem Tisch. (Foto: Henning Kaiser/dpa)

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Köln/Bonn (dpa) - Nach Bekanntwerden von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bremen gegen einen Mitarbeiter der Anti-Geldwäsche-Behörde Financial Intelligence Unit (FIU) wegen des Verdachts der Bestechlichkeit hat die Zollverwaltung auf die hohen Sicherheitsstandards der Behörde verwiesen. Sie gewährleisteten auch für die Wahrnehmung sicherheitsempfindlicher Aufgaben bei der FIU ein höchstmögliches Schutzniveau, teilte die Generalzolldirektion am Montag in Bonn mit. „So sind die Beschäftigten der FIU entsprechend sicherheitsüberprüft.“ Die FIU gehört zum Zoll, der dem Bundesfinanzministerium untersteht.

Zu Einzelheiten des Falls äußerte sich die Behörde nicht. Sie bestätigte lediglich, dass derzeit ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Bremen gegen einen Beschäftigten der FIU laufe. Der Beschäftigte sei derzeit vom Dienst suspendiert. Die FIU unterstütze die Ermittlungen umfassend, hieß es.

Die Ermittlungen waren am Wochenende durch einen Bericht der „Bild am Sonntag“ bekannt geworden. Die Staatsanwaltschaft hatte am Sonntag auch bestätigt, dass in dem Verfahren gegen einen weiteren Beschuldigten wegen möglicher Bestechung ermittelt wird. 

Dem Zeitungsbericht zufolge soll der FIU-Mitarbeiter monatelang vertrauliche Informationen der Behörde an einen kriminellen Clan weitergegeben haben. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft kommentierte das nicht.

Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.

Die FIU passe ihr Sicherheitskonzept laufend an aktuelle Gefährdungen an, betonte die Generalzolldirektion. So würden etwa bestehende Vorgaben zur Erteilung von Datenzugriffsbefugnissen und Zutrittsberechtigungen zur Liegenschaft hinsichtlich etwaigen Anpassungsbedarfs untersucht.

„Der betreffende Vorgang ist Ausdruck eines allgemeinen Risikos, das sich grundsätzlich bei jeder Behörde realisieren kann“, hieß es weiter. Die bei der Zollverwaltung vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen wirkten dem insgesamt entgegen. Dabei könne ein vollständiger Risiko-Ausschluss nicht gewährleistet werden.

© dpa-infocom, dpa:240205-99-875584/3

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