Amtsgericht Frankfurt:Bewährungsstrafe nach Behandlungen mit Blutegeln

Obwohl er keine amtliche Erlaubnis dazu hatte, behandelte ein Therapeut zahlreiche Patienten mit Blutegeln nach islamischen Ritus. Jetzt wurde er verurteilt.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen Betruges und Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz ist ein 35 Jahre alter Mann am Dienstag vom Amtsgericht Frankfurt zu eineinhalb Jahren Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zusätzlich hat er 200 gemeinnützige Arbeitsstunden zu leisten. Der Therapeut hat nach Auffassung des Gerichts von 2019 bis in das vergangene Jahr bei 14 Patientinnen eine sogenannte Blutegel-Behandlung nach islamischen Ritus vorgenommen. Die Behandlungsmethode fällt in Deutschland unter die Beschränkungen des Heilpraktikergesetzes. Obwohl er im Internet dafür warb und auch entsprechende Schilder an seiner Praxis angebracht hatte, konnte er keine amtliche Erlaubnis vorweisen. 

Vor Gericht räumte er die Verstöße ein. Weil zehn der Patienten von einer Erlaubnis ausgegangen waren, wurde der Mann auch noch wegen Betruges verurteilt. Er hatte von ihnen für jede Behandlung zwischen 30 und 50 Euro kassiert. Entscheidend für die Freiheitsstrafe war eine einschlägige Vorstrafe. Bereits 2019 wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt - unmittelbar danach machte er jedoch mit den Blutegel-Behandlungen weiter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:240318-99-382812/3

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