Zweite S-Bahn-Stammstrecke:Bayerischer Hof zieht Klage zurück

Lesezeit: 2 min

Streit am Promenadeplatz beendet: Der Bayerische Hof klagte wegen der zweiten Stammstrecke. Doch nun haben sich Nobelhotel und Bahn vor Gericht geeinigt.

Marco Völklein

Eineinhalb Stunden hatten sich die Verwaltungsjuristen ihre Fachausdrücke um die Ohren gehauen. Dann meldeten sich die Praktiker zu Wort - auf der einen Seite Innegrit Volkhardt, die Chefin des Bayerischen Hofs; auf der anderen Seite Albert Scheller, der Projektleiter der Bahn für die zweite S-Bahn-Stammstrecke. Und nach einigem hin und her einigten sich die zwei. Volkhardt zog daraufhin ihre Klage gegen den geplanten zweiten S-Bahn-Tunnel zurück. Damit ist der Widerstand von Gewerbetreibenden am Promenadeplatz beendet.

Teure Unterkunft am Promenadeplatz: Das Hotel Bayerischer Hof. (Foto: AFP)

Volkhardt hatte bemängelt, dass das Eisenbahnbundesamt (EBA) bei der Genehmigung der Röhre dem Bayerischen Hof keinen zusätzlichen Schallschutz zugesprochen hatte. Die Hotelchefin hatte befürchtet, dass der Lärm von der Baustelle am Marienhof "durch die Maffeistraße wie in einem Trichter zum Hotel geführt wird", so ihr Anwalt Thomas van der Heide.

Das EBA hatte allerdings ermittelt, dass von dem Lärm, der direkt am Marienhof tatsächlich zum Teil beträchtlich sein wird, am Promenadeplatz nur wenig ankommen werde; jedenfalls nicht so viel, um von der Bahn den Einbau zusätzlicher Schallschutzfenster zu verlangen, so das EBA. "Sie sind durch die Bebauung hinreichend geschützt", hielt auch Bahn-Anwalt Hartmut Heinrich der Hotelchefin entgegen.

Das EBA hatte der Bahn ohnehin zur Auflage gemacht, dass der Konzern vor Baubeginn die voraussichtliche Lärmbelastung noch einmal per Gutachten ermitteln muss. Sollte sich zeigen, dass mehr Lärm entstehen wird als im Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt, hätten die Baustellenanrainer Anspruch auf zusätzlichen Schallschutz. Im Prozess am Donnerstag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) stellten die EBA-Vertreter klar, dass dies auch auf den Bayerischen Hof zutrifft und nicht nur auf die Anlieger in nächster Nähe zum Marienhof. "Ich bin zufrieden", sagte Volkhardt nach Prozessende.

Auch bei einem weiteren Streitpunkt, dem Lkw-Verkehr, näherten sich beide Seiten an. Die Bahn will den Großteil des Baustellenverkehrs über Dienerstraße, Hofgraben und Maximilianstraße abwickeln. Überlange Lkw, die durch den engen Hofgarten nicht passen, sollen jedoch über Promenadeplatz und Maffeistraße fahren - in der Hauptbauzeit im Schnitt sechs Lkw pro Tag. Hier sicherte Projektleiter Scheller zu, die Hotelführung frühzeitig über solche Transporte zu informieren. Volkhardt hatte befürchtet, die Lkw könnten zum Beispiel die Anreise von hohen Staatsgästen behindern - insbesondere dann, wenn strenge Sicherheitsvorkehrungen nötig sind.

Zuvor bereits hatte das Gericht die Verhandlung in einer anderen Sache abgesetzt. Dabei hatten die beiden Brauunternehmer Hans und Jannik Inselkammer ("Augustiner"), die ein Gebäude am Promenadeplatz besitzen, gegen den Bau der zweiten Stammstrecke geklagt. Nach Auskunft von Bahn-Anwalt Heinrich wurde die Klage zurückgenommen. Anders sieht es dagegen bei den Gewerbetreibenden direkt am Marienhof aus. Auch sie wehren sich, wie berichtet, vor Gericht gegen Lärm- und Staubbelastungen. Vermutlich im Februar fällt der VGH dazu sein Urteil.

© SZ vom 28.01.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: