Wolfratshauser Politik:Bürgermeister verteidigt Rückhaltebecken

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Im Streit um das Rückhaltebecken auf dem Gelände des Golfplatzes Bergkramerhof wehrt sich Bürgermeister Klaus Heilinglechner (BVW) gegen den Vorwurf, Steuergelder vergeudet zu haben. "Die Stadt verantwortet oder bezahlt nicht die Entwässerung des Golfplatzes!" stellte er in einer Erklärung klar, die er jüngsten Stadtratssitzung vortrug. Denn ein Golfplatz gelte rechtlich nicht als versiegelte Fläche, erklärte Heilinglechner. Dass er dort nach dem Murenabgang im Juni 2016 auf dem Hangplateau ein Rückhaltebecken hatte errichten lassen, hatte zuvor vor allem der CSU-Stadtrat Alfred Fraas stark kritisiert: Heilinglechner habe Geldmittel der Stadt vergeudet, weil für die Entwässerung der Verursacher, also der Golfplatz-Betreiber, verantwortlich sei. Fraas hatte deshalb eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister angestrengt. Das Landratsamt hatte jedoch keine Veranlassung gesehen, Heilinglechners Verhalten zu rügen.

Der Stadtrat hat sich im Juni beim Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses ausgiebig mit dem Thema befasst. Laut Heilinglechner sind jedoch die "ausführlichen Antworten der Verwaltung auf Fragen, Vorwürfe und Unterstellungen dabei zu kurz gekommen". Deshalb ging er auf die Situation und Historie ein: Anhaltende starke Regenfälle hätten die Bergwaldbühne samt Tribüne immer wieder gefährdet, die Stadt habe daraufhin mit Zustimmung der Golfplatzpächters einen 30- bis 40 Zentimeter hohen Wall auf fremdem Grund errichtet, der sich zwar "grundsätzlich als Rückhaltemaßnahme geeignet" habe, in der Folge aber zu verstärktem Wasserabfluss an einem Hang nördlich der Bühne geführt habe. Weil die Stadt über keine geeigneten Flächen verfüge, habe sie "zum Schutz ihres Eigentums" - der Bergwaldbühne, des alten Wasserreservoirs, des Kalvarienbergs und anderem - sowie der Bevölkerung - als Sicherheitsbehörde - das Rückhaltebecken auf dem Golfplatz errichten lassen. Das hat laut Heilinglechner insgesamt etwa 121 000 Euro gekostet - mehr als doppelt so viel, wie der Bürgermeister ohne Stadtratsbeschluss frei vergeben darf. Nur in diesem Punkt sei im Rahmen der Dienstaufsichtsbeschwerde und einer Anfrage beim Bund der Steuerzahler "fehlerhaftes Verhalten" festgestellt worden, das "seitens der Verwaltung auch eingeräumt wird", sagte Heilinglechner.

© SZ vom 18.07.2019 / aip - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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