Wolfratshausener Amtsgericht:Allerletzte Chance

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Richter verurteilt notorische Diebin

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Als "Dummheit" beschreibt die 44-jährige Frau aus dem Landkreis die Tatsache, dass sie immer wieder klaut. Deswegen hat sie schon in mehreren Supermärkten Hausverbot bekommen. Bis zu diesem Frühjahr war sie bereits drei Mal bei einem Diebstahl in einem Geschäft erwischt worden und hatte dafür Geldstrafen bezahlt.

Im März dieses Jahres wurde die gelernte Handschuhnäherin in einem Wolfratshauser Supermarkt erneut bei einer Diebestour geschnappt. Sie hatte Produkte im Wert von knapp 52 Euro gestohlen, darunter auch einen Türschlossenteiser, einen Erkältungstee und Servietten. Für den Wolfratshauser Strafrichter Helmut Berger ist dieses Verhalten unverständlich. Die Angeklagte verdiene Geld. Die geklauten Sachen brauche niemand, um überleben zu können. "Was sollen wir denn jetzt mit Ihnen machen", fragt er. "Jetzt steht zur Debatte, dass Sie ins Gefängnis müssen."

Soweit kam es allerdings kürzlich vor dem Wolfratshauser Amtsgericht dann doch nicht. Richter Helmut Berger verurteilte die Angeklagte zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe wegen Diebstahls. Zudem soll die 44-Jährige einen Betrag in Höhe von 1000 Euro an die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe zahlen. Dem Richter versprach die Angeklagte, nie wieder zu klauen. "Ich will eine Verhaltenstherapie machen", erklärte sie.

Das glaubte der Frau auch der Staatsanwalt. Normalerweise würden Diebstähle wie der jüngste nur mit Strafbefehlen geahndet. Die Angeklagte habe aber bereits drei Vorstrafen in ihrer Vita. Die Geldstrafen seien von Tat zu Tat immer höher geworden, bis zu einer Höhe von 2700 Euro. "Irgendwann ist eine Freiheitsstrafe fällig", sagte der Staatsanwalt. Er forderte deshalb fünf Monate auf Bewährung für die Angeklagte aus dem Landkreis. Zudem sollte die Frau 1800 Euro Geldauflage zahlen.

Strafrichter Helmut Berger blieb letztlich jedoch unter dieser Forderung. Die Bewährungszeit für die Frau beträgt nun drei Jahre. "Bewähren tut man sich vor allem dann, wenn man nichts mehr anstellt", mahnte Berger. Sollte die Angeklagte in dieser Zeit trotzdem noch einmal bei einem Diebstahl erwischt werden, könnte ihr dann tatsächlich eine Gefängnisstrafe drohen.

© SZ vom 03.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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