Wolfratshausen:Zu geringer Lohn: Chef muss zahlen

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Dass der Geschäftsführer völlig unerfahren war, hilft ihm nicht

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Die Aufenthaltserlaubnis für einen Koch war an die Zahlung des Mindestlohns gekoppelt. Weil aber der Geschäftsführer des Restaurants im Nordlandkreis dem Koch weniger bezahlte, machte er sich strafbar. Denn der ausländische Koch hätte Deutschland wegen des geringeren Lohns sofort verlassen müssen. Der 33-jährige frühere Geschäftsführer musste sich wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Er räumte die Vorwürfe ein und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Er ist inzwischen im selben Lokal als Küchenhelfer und Kellner angestellt.

Der Mann war von Mai 2012 an zwei Jahre lang Geschäftsführer in dem Restaurant. Zu der Stellung sei er wie die "Jungfrau zum Kinde" gekommen, erklärte sein Rechtsanwalt. Er habe vorher nur gekellnert. Für die Führungsposition sei er ausgewählt worden, weil er Deutschkenntnisse und eine gültige Arbeitserlaubnis gehabt habe. Der Tragweite der Aufgabe sei er sich kaum bewusst gewesen. Daraus habe der Mann seine Lehren gezogen. Er habe genug von der Geschäftsführertätigkeit. Künftig wolle er ein "braver" Angestellter bleiben.

Der Koch arbeitete laut Anklage von Mai 2012 bis April 2014 in dem Restaurant, zunächst für 40 Stunden in Vollzeit. Von Dezember 2012 arbeitete er nur noch 20 Stunden - und bekam weniger Geld als den Mindestlohn. Der Rechtsanwalt sagte, der Koch habe über Magenprobleme geklagt, ihm seien Nierensteine entfernt worden. Deshalb habe er darum gebeten, seine Arbeitszeit zu reduzieren und ihn nicht zurück in sein Heimatland zu schicken. Niemand habe die Gehaltsabrechnung genauer geprüft, auch nicht das Büro, das alle Löhne der Restaurantmitarbeiter abrechne. Der Geschäftsführer habe seine Pflichten nicht erfüllt.

Der Staatsanwalt zeigte sich zumindest teilweise verständnisvoll. Der Angeklagte sei der Aufgabe als Geschäftsführer offensichtlich nicht gewachsen gewesen. Nichtsdestotrotz hätte er die Rechte und Pflichten eines solchen erfüllen müssen. Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 1050 Euro. Richter Helmut Berger blieb jedoch unter dieser Forderung. Er verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 900 Euro. Der Mann sei mehr als unerfahren gewesen. Er habe sein Fehlverhalten mit mangelndem Wissen erklärt. Vor einer Strafe könne ihn dies nicht schützen.

© SZ vom 17.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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