Wolfratshausen:Stadt mahnt 40 Eigentümer wegen wuchernder Hecken ab

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Ungeschnittene Hecken können nicht nur Schilder überwuchern, sondern auch den Gehweg einengen. (Foto: Florian Peljak)

Das ausufernde Grün stellt eine Gefahr für Fußgänger und den Verkehr dar. Manchmal legt die Verwaltung sogar selbst Hand an.

Im Zuge der Ortsverordnung, die der Wolfratshauser Hauptausschuss kürzlich turnusmäßig mit einigen redaktionellen Veränderungen erneuert hat, kam das Gremium auch auf ein altes Problem zu sprechen: Hecken, die von Grundstücksbesitzern nicht rechtzeitig zurückgeschnitten werden und so Fußgänger auf den Gehwegen behindern.

Der Rückschnitt der Hecken sei jedoch nicht durch die Ortsverordnung, sondern in der Sondernutzungssatzung der Stadt geregelt, beantwortete der Leiter des städtischen Ordnungsamtes, Manfred Melf, eine Anfrage von Manfred Menke (SPD) - "und zwar sehr streng", wie Melf versicherte. Etwa 30 bis 40 Mahnungen pro Jahr schicke die Stadt an Grundstücksbesitzer, die ihre Hecken nicht rechtzeitig zurückschneiden. Auch Bußgelder würden immer wieder verhängt. "Wir kontrollieren insbesondere an Schulwegen, ob die Gehsteige frei sind", sagte Melf.

Besonders im Bereich zwischen Sauerlacher und Schießstättstraße seien die Gehwege durch überwuchernde Hecken "immer wieder dramatisch eng", stellte Rudi Seibt (Grüne) fest. Von Melf wollte er wissen, wie viele Ersatzvornahmen es gebe, also von der Stadtverwaltung angeordnete und vom städtischen Bauhof vorgenommene Rückschnitte, weil die Besitzer sich weigerten, ihre Hecken zu schneiden. Diese würden jedoch nur vereinzelt durchgeführt und seien die Ausnahme, berichtete Melf.

Die meisten Grundstücksbesitzer kämen der Aufforderung nach, gelegentlich gebe es in Absprache mit der Stadtverwaltung auch eine Verlängerung der Frist. Grund, noch strenger gegen die säumigen Eigentümer vorzugehen, gebe es keinen. Seibts Forderung, die Hecken uneinsichtiger Eigentümer radikal zurückschneiden zu lassen, fand im Gremium keine Zustimmung. Viele der betroffenen Pflanzen seien bereits sehr alt, sagte Heinz-Walter Daffner (Bürgervereinigung). "Wenn man beim Schneiden ins Kernholz kommt, hat man die Hecke praktisch vernichtet." Die Stadt müsse dann aufpassen, dass sie nicht in Regresspflicht genommen werde.

© SZ vom 12.09.2016 / aip - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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